Landgericht Mönchengladbach:Schülerin stirbt auf Studienfahrt: Prozess gegen Lehrerinnen

Lesezeit: 1 min

Die beiden Angeklagten tragen Kapuzen auf ihren Köpfen während sie mit dem Rechtsanwalt Marius Kuschka (r) in den Verhandlungssaal kommen. (Foto: Oliver Berg/dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mönchengladbach (dpa) - Im Prozess gegen zwei Lehrerinnen nach dem Tod einer 13-jährigen Schülerin bei einer Studienfahrt haben die Angeklagten zum Auftakt zunächst geschwiegen. Die beiden 34 und 60 Jahre alten Frauen müssen sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Mönchengladbach wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Prozess begann mehr als vier Jahre nach dem Tod einer zuckerkranken Schülerin bei einer Reise nach London.

Die beiden Angeklagten sollen bei einem Vorbereitungstreffen zur Reise nicht ausdrücklich nach Vorerkrankungen bei den Schülerinnen und Schülern gefragt haben. Aber auch die Erziehungsberechtigten und die 13-Jährige selbst hatten darauf nicht hingewiesen. Die Schülerin war einen Tag nach der geplanten Abreise in einem Krankenhaus in London gestorben.

Vor Gericht erschienen die Lehrerinnen mit tief ins Gesicht gezogenen Kapuzen und Mundschutz. Beide wollten zunächst nicht aussagen, gaben aber kurze persönliche Erklärungen ab. Die 60-Jährige, seit 28 Jahren Lehrerin, sprach von einem „Schicksalsschlag“ auf der Reise. Die jüngere Pädagogin sagte, es sei schwer zu ertragen, dass bei der Fahrt ein junger Mensch gestorben sei.

Aus der Anklage ging auch hervor, dass die Schülerin, die sich mit zwei Freundinnen ein Zimmer teilte, während der Fahrt die nötigen Blutzuckermessungen und Zugaben von Insulin vernachlässigt hatte. Gegen Ende war sie völlig geschwächt. Am Tag der geplanten Abreise konnte sie sich nicht selbst anziehen. Die Freundinnen putzten ihr die Zähne. Dann kam die 13-Jährige ins Krankenhaus.

Der Prozess begann nach jahrelangem juristischen Streit. Der Vater hatte bei der Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme der Ermittlungen durchgesetzt und auch erwirkt, dass der Fall vor dem Landgericht verhandelt wird. Im Fall eines Schuldspruchs reicht das Strafmaß von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Bis in den Mai sollen Sachverständige und viele Zeugen gehört werden. Darunter sind Lehrer, der Vater und die Mutter von Emily sowie Mitschüler.

© dpa-infocom, dpa:240116-99-636523/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: