Landau in der Pfalz:86 Jahre alte Frau überfallen: Lebenslange Haftstrafen

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Landau (dpa/lrs) - Nach einem grausamen Raubmord an einer betagten Frau in Landau im Mai 2016 sind zwei 26 und 31 Jahre alte Männer zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Die Richter sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass die beiden Rumänen die 86 Jahre alte Frau gemeinsam mit einem Komplizen im Mai 2016 in ihrem Haus in Landau überfallen und ausgeraubt haben. Ermittlungen zufolge drangen die Männer in das Haus der alten Frau ein. Sie schlugen und traten sie. Dabei erlitt die Seniorin so schwere Verletzungen, dass sie starb. Die Rechtsmediziner stellten damals beispielsweise mehrere Rippenbrüche sowie eine Hirnschwellung fest.

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Landau (dpa/lrs) - Nach einem grausamen Raubmord an einer betagten Frau in Landau im Mai 2016 sind zwei 26 und 31 Jahre alte Männer zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Die Richter sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass die beiden Rumänen die 86 Jahre alte Frau gemeinsam mit einem Komplizen im Mai 2016 in ihrem Haus in Landau überfallen und ausgeraubt haben. Ermittlungen zufolge drangen die Männer in das Haus der alten Frau ein. Sie schlugen und traten sie. Dabei erlitt die Seniorin so schwere Verletzungen, dass sie starb. Die Rechtsmediziner stellten damals beispielsweise mehrere Rippenbrüche sowie eine Hirnschwellung fest.

Die Richter verurteilten die Männer auch wegen Raubes mit Todesfolge und stellten eine „besondere Schwere der Schuld“ fest. Helmut Kuhs, der Vorsitzende Richter am Landgericht Landau, sprach von einer brutalen Tat. „Die Art und Weise hebt sich deutlich von einer durchschnittlichen Mordtat ab“, fügte er hinzu. Beide Angeklagten waren vom Landgericht bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Allerdings hob der Bundesgerichtshof die Urteile teilweise auf. Die Karlsruher Richter hatten bemängelt, dass den Verurteilten nur zwei statt vier Merkmale des Mordtatbestands angelastet werden könnten. Sie verwiesen das Verfahren an das Landgericht Landau zurück. Dieses musste nun entscheiden, ob es sich tatsächlich um eine „besondere Schwere der Schuld“ handelt, was der Vorsitzende Richter am Donnerstag so sah. So sei nicht nur die äußerst brutale Tat bei geringer Beute - sie betrug etwa 160 Euro - sowie die Vorgehensweise der Täter außergewöhnlich gewesen. Dabei hatten sie auch ein Kind dabei, dass sie als „Türöffner“ instrumentalisierten, wie der Vorsitzende Richter sagte.

Nach Darstellung der Ermittler brachten die Männer die Frau dazu, das Fenster zu öffnen, indem der Sohn eines der Verurteilten davor um Hilfe rief. Mit Zwischenrufen und einem aggressiven Auftreten störten beide Männer die Urteilsverkündung. Die Anwältin der Nebenklage sagte, die Männer hätten weder Reue noch Respekt gegenüber den Angehörigen gezeigt. Sie vertrat die sieben erwachsenen Kinder der ermordeten Frau. Der Anwalt der Angeklagten schloss am Donnerstag eine Revision nicht aus.

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