Kronshagen:Brandattacke: Angeklagter laut Gutachter weiter gefährlich

Kiel (dpa/lno) - Im Prozess um den tödlichen Brandanschlag eines 41-Jährigen auf seine Ehefrau in Kiel hat ein Gutachter die weiter bestehende Gefährlichkeit des Mannes attestiert. Der 41-Jährige leide an einer Paranoia, sagte der Gutachter am Freitag vor dem Kieler Landgericht. Die Wahnerkrankung sei vor etwa acht oder neun Jahren ausgebrochen und habe sich verfestigt. In dem Prozess geht es auf Antrag der Staatsanwaltschaft um die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in der geschlossenen Psychiatrie. Dort ist er bereits vorläufig untergebracht.

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Kiel (dpa/lno) - Im Prozess um den tödlichen Brandanschlag eines 41-Jährigen auf seine Ehefrau in Kiel hat ein Gutachter die weiter bestehende Gefährlichkeit des Mannes attestiert. Der 41-Jährige leide an einer Paranoia, sagte der Gutachter am Freitag vor dem Kieler Landgericht. Die Wahnerkrankung sei vor etwa acht oder neun Jahren ausgebrochen und habe sich verfestigt. In dem Prozess geht es auf Antrag der Staatsanwaltschaft um die dauerhafte Unterbringung des Beschuldigten in der geschlossenen Psychiatrie. Dort ist er bereits vorläufig untergebracht.

Zum Tatzeitpunkt war die Einsichtsfähigkeit des Ehemannes sicher  aufgehoben und seine Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt, sagte der Facharzt und langjährige Klinikleiter für Psychiatrie. Die Prognosen für den Mann sind demnach denkbar schlecht. Der 41-Jährige bleibe gefährlich, da die Wahnerkrankung extrem schwierig und nur sehr langwierig zu behandeln sei.

Der Beschuldigte hatte am Mittwoch gestanden, seine Frau am 7. Dezember 2016 auf offener Straße in Kiel-Kronshagen mit Benzin übergossen und angezündet haben. Er habe ihr eine Lektion erteilen wollen. Die 38-jährige Mutter zweier kleiner Kinder versuchte noch vergebens zu fliehen. Auch Passanten konnten sie nicht retten. Sie starb an schwersten Verbrennungen.

Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat als heimtückischen grausamen Mord - begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit. Die Plädoyers werden am Montag erwartet. Das Urteil soll am 30. August verkündet werden. 

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