Hildesheim:Revision nach Freispruch von Ofenbauer aus Lauenau eingelegt

Hildesheim (dpa/lni) - Nach dem überraschenden Freispruch eines wegen Totschlags verurteilten 47-Jährigen aus Lauenau (Kreis Schaumburg) haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Hildesheim am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Sie war überzeugt, dass der Ofenbauer 2015 seine Ehefrau mit Holzlatten attackiert und erdrosselt hatte. Dabei soll ihm seine Geliebte geholfen haben. Die Richter sprachen den Mann jedoch aus Mangel an Beweisen frei und folgten damit dem Antrag der Verteidigung. Der Handwerker war bereits in einem ersten Prozess vom Landgericht Bückeburg zu einer elfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seine Rechtsanwälte hatten jedoch erfolgreich Revision eingelegt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hildesheim (dpa/lni) - Nach dem überraschenden Freispruch eines wegen Totschlags verurteilten 47-Jährigen aus Lauenau (Kreis Schaumburg) haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Hildesheim am Freitag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Sie war überzeugt, dass der Ofenbauer 2015 seine Ehefrau mit Holzlatten attackiert und erdrosselt hatte. Dabei soll ihm seine Geliebte geholfen haben. Die Richter sprachen den Mann jedoch aus Mangel an Beweisen frei und folgten damit dem Antrag der Verteidigung. Der Handwerker war bereits in einem ersten Prozess vom Landgericht Bückeburg zu einer elfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seine Rechtsanwälte hatten jedoch erfolgreich Revision eingelegt.

Als Nebenkläger trat der Vater der getöteten Ehefrau auf. Die Mutter einer damals siebenjährigen Tochter hatte zum Zeitpunkt der Attacke in dem Betrieb ihres Mannes gearbeitet. Nach Darstellung des Ofenbauers wurde seine Frau Opfer eines Raubüberfalls.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: