Hildesheim:Freispruch vom Mordvorwurf in Lauenau ist rechtskräftig

Nach dem überraschenden Freispruch eines Mannes aus Lauenau im Kreis Schaumburg, dem die Ermordung seiner Ehefrau vorgeworfen wurde, hat der Bundesgerichtshof...

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Hildesheim (dpa/lni) - Nach dem überraschenden Freispruch eines Mannes aus Lauenau im Kreis Schaumburg, dem die Ermordung seiner Ehefrau vorgeworfen wurde, hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler ergeben, teilte das Landgericht Hildesheim am Dienstag mit. Die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen die Entscheidung vom 22. März seien unbegründet.

Die Staatsanwaltschaft Bückeburg hatte dem Mann vorgeworfen, im Mai 2015 seine Ehefrau durch Schläge mit Holzlatten schwer verletzt und anschließend erdrosselt zu haben. Hintergrund sollte der Wunsch des Angeklagten gewesen sein, mit seiner Geliebten ein neues Leben zu beginnen. Das Landgericht Bückeburg hatte ihn im Januar 2017 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Auf die Revision des Verurteilten hob der Bundesgerichtshof im März 2018 das Urteil auf und verwies die Sache zurück an das Landgericht Hildesheim. Dort kam es im März zum Freispruch wegen begründeter Zweifel an der Täterschaft des heute 49-Jährigen. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig.

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