Bonn (dpa) - Im Fall des verprügelten 17-Jährigen Niklas aus Bonn bleibt der Hauptverdächtige in Haft. Der Haftbefehl wurde nach einem rechtsmedizinischen Gutachten zwar auf Körperverletzung mit Todesfolge abgeändert, eine Haftbeschwerde aber verworfen. Als Haftgrund nannte das Gericht die Wiederholungsgefahr. Das Gutachten hatte ergeben, dass Gefäße in Niklas' Gehirn vorgeschädigt waren. Ausschlaggebend für den Tod des 17-Jährigen sei demnach ein im Normalfall nicht tödlicher Schlag gewesen.
Kriminalität:Hauptverdächtiger im Fall Niklas bleibt in Haft
Bonn (dpa) - Im Fall des verprügelten 17-Jährigen Niklas aus Bonn bleibt der Hauptverdächtige in Haft. Der Haftbefehl wurde nach einem rechtsmedizinischen Gutachten zwar auf Körperverletzung mit Todesfolge abgeändert, eine Haftbeschwerde aber verworfen. Als Haftgrund nannte das Gericht die Wiederholungsgefahr. Das Gutachten hatte ergeben, dass Gefäße in Niklas' Gehirn vorgeschädigt waren. Ausschlaggebend für den Tod des 17-Jährigen sei demnach ein im Normalfall nicht tödlicher Schlag gewesen.
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