Hanau:29 Jahre nach Tod: Kinderleiche ausgegraben

Hanau (dpa/lhe) - 29 Jahre nach dem Tod eines kleinen Jungen in Hanau ist die Leiche eines Kindes wieder ausgegraben und der Rechtsmedizin überstellt worden. Die Ermittler haben den Verdacht, dass der Vierjährige am 17. August 1988 ermordet wurde und nicht - wie damals angenommen - ohne Fremdeinwirkung starb. Wie die Staatsanwaltschaft Hanau bestätigte, wurde das Grab des Kindes auf dem Friedhof im Stadtteil Kesselstadt am Donnerstag geöffnet. Es seien sterbliche Überreste entnommen und in die Gerichtsmedizin nach Frankfurt gebracht worden. Davon erhoffen sich die Ermittler Hinweise auf die Todesursache.

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Hanau (dpa/lhe) - 29 Jahre nach dem Tod eines kleinen Jungen in Hanau ist die Leiche eines Kindes wieder ausgegraben und der Rechtsmedizin überstellt worden. Die Ermittler haben den Verdacht, dass der Vierjährige am 17. August 1988 ermordet wurde und nicht - wie damals angenommen - ohne Fremdeinwirkung starb. Wie die Staatsanwaltschaft Hanau bestätigte, wurde das Grab des Kindes auf dem Friedhof im Stadtteil Kesselstadt am Donnerstag geöffnet. Es seien sterbliche Überreste entnommen und in die Gerichtsmedizin nach Frankfurt gebracht worden. Davon erhoffen sich die Ermittler Hinweise auf die Todesursache.

Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Paar aus dem Main-Kinzig-Kreis, das in den 1980er Jahren Pflegekinder aufgenommen haben soll. Der als Pastor tätige Mann sollte wegen radikaler Ansichten aus dem Kirchendienst entlassen werden. Er kam diesem Schritt aber zuvor und schied auf eigenen Wunsch aus.

Das Paar soll eine Sekte gegründet haben. Ein Ermittler sagte der „Bild“-Zeitung, dass dort kaum zu ertragende Zustände geherrscht hätten. Der Junge soll extrem unterernährt gewesen und misshandelt worden sein. Daran sei er gestorben. Die Exhumierung der Kinderleiche war den Ermittlern zufolge aufwendig, weil über dem vierjährigen Jungen in der Zwischenzeit ein anderes Kind bestattet worden war. Dieser Leichnam sei mit Einverständnis der Eltern bewegt worden, berichtete die Staatsanwaltschaft.

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