Hamburg:Staatsanwaltschaft erfasst Motive für Hasskriminalität

Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Staatsanwaltschaft erfasst die sogenannte Hasskriminalität künftig nach neuen bundeseinheitlichen Kriterien. Die Ermittlungsbehörde werde vom 1. Juli an dokumentieren, ob es für eine Straftat ein antisemitisches, antichristliches oder antiislamisches Motiv gab, teilte die Justizbehörde am Dienstag mit. Auch eine behindertenfeindliche oder fremdenfeindliche Absicht soll registriert werden, ebenso Taten, die sich gegen die sexuelle Orientierung von Menschen richten. Diese Erfassung sei wichtig, denn häufig zielten Straftaten darauf ab, Angehörige von Minderheiten wie Juden oder Homosexuelle zu verängstigen, hieß es. Das Motiv könne bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

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Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Staatsanwaltschaft erfasst die sogenannte Hasskriminalität künftig nach neuen bundeseinheitlichen Kriterien. Die Ermittlungsbehörde werde vom 1. Juli an dokumentieren, ob es für eine Straftat ein antisemitisches, antichristliches oder antiislamisches Motiv gab, teilte die Justizbehörde am Dienstag mit. Auch eine behindertenfeindliche oder fremdenfeindliche Absicht soll registriert werden, ebenso Taten, die sich gegen die sexuelle Orientierung von Menschen richten. Diese Erfassung sei wichtig, denn häufig zielten Straftaten darauf ab, Angehörige von Minderheiten wie Juden oder Homosexuelle zu verängstigen, hieß es. Das Motiv könne bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

„Bei Hasskriminalität wird nicht nur dem einzelnen Opfer Schaden zugefügt, sondern solche Taten vergiften auch das gesamtgesellschaftliche Klima“, erklärte Justizsenator Till Steffen (Grüne). Mit Hilfe der Daten werde die Politik abschätzen können, wie sich diese Art der Kriminalität entwickelt und wie ihr entgegengewirkt werden könne. Die Hasskriminalität soll auch in allen anderen Bundesländern in dieser Weise erfasst werden. Das hatten die Justizminister auf Initiative von Steffen 2016 beschlossen.

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