Hamburg:2019 mehr Ermittlungsverfahren wegen verbotener Autorennen

In Hamburg sind 2019 deutlich mehr Fahrer illegaler Autorennen strafrechtlich verfolgt worden. Bei der Staatsanwaltschaft gab es in diesem Jahr 55...

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Hamburg (dpa/lno) - In Hamburg sind 2019 deutlich mehr Fahrer illegaler Autorennen strafrechtlich verfolgt worden. Bei der Staatsanwaltschaft gab es in diesem Jahr 55 Ermittlungsverfahren wegen verbotener Autorennen. Es seien 14 Anklagen erhoben und 6 Strafbefehlsanträge gestellt worden, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, mit. Die übrigen Verfahren wurden - bis auf zwei noch offene Verfahren - eingestellt oder auf andere Weise erledigt. Im Vorjahr waren es mit 25 Ermittlungsverfahren noch nicht mal halb so viele gewesen. Im Jahr 2018 hatte die Staatsanwaltschaft 7 Anklagen erhoben und 2 Strafbefehle beantragt.

Im Oktober 2017 waren illegale Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft worden. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen laut Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Zuvor gab es nur Geldbußen bis zu 400 Euro. Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.

Seit September 2017 verfolgt die Kontrollgruppe Autoposer der Hamburger Polizei auch Raser. Die 13 Beamten haben seitdem Tausende Autos überprüft.

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