Kriminalität:Gericht vertagt Auslieferungsverfahren gegen Kim Dotcom

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Bei seinem Auftritt im Gerichtssaal hatte Dotcom einen eigenen Ledersessel mitgebracht, den er nach eigenen Angaben wegen Rückenproblemen benötigt. Foto: Geraldine Clermont (Foto: dpa)

Wellington (dpa) - Das US-Auslieferungsverfahren gegen den deutschen Internetunternehmer Kim Dotcom in Neuseeland ist auf Donnerstag vertagt worden.

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Wellington (dpa) - Das US-Auslieferungsverfahren gegen den deutschen Internetunternehmer Kim Dotcom in Neuseeland ist auf Donnerstag vertagt worden.

Die Verteidigung am Gericht im neuseeländischen Auckland beantragte einen Aufschub oder eine komplette Aufhebung des am Montag aufgenommenen Verfahrens.

Der Richter unterbrach zunächst die Sitzung und entschied dann, dass die Verhandlung am Donnerstag fortgesetzt wird. Bereits seit drei Jahren beschäftigt sich die Justiz mit der Frage, ob der 41-jährige Dotcom und seine Kollegen Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato wegen Urheberrechtsverletzungen an die USA ausgeliefert werden sollen.

Die US-Behörden werfen Dotcom als Gründer der Tauschplattform Megaupload massive Verletzungen von Urheberrechten mit einem Schaden von einer halben Milliarde Dollar vor.

Dotcom bestreitet die Vorwürfe. Bei seinem Auftritt im Gerichtssaal hatte der schillerende Internetunternehmer einen eigenen Ledersessel mitgebracht, den er nach eigenen Angaben wegen Rückenproblemen benötigt. Zuvor war er mit einem großen schwarzen Geländewagen mit dem personalisierten Kennzeichen KIM.COM vorgefahren.

Im Vorfeld der Verhandlung hatte sich Dotcom kritisch auf Twitter über das Auslieferungsverfahren geäußert: „Ich bin heute vor Gericht. Die Frage ist: (bin ich ein) Innovator oder ein Raubkopierer?“ Die Antwort werde zeigen, ob im Internet Freiheit oder Zensur herrsche, postete er vor dem Termin.

Nach einer Razzia im Jahr 2012 bei dem Unternehmer hatten die US-Justizbehörden die Auslieferung beantragt. Seitdem wehrt sich Dotcom dagegen, der als Kim Schmitz in Kiel geborenen wurde und als Erwachsener seinen Namen offiziell ändern ließ. Der Termin zur Prüfung des Auslieferungsantrags der USA wurde immer wieder verschoben. Dem 41-Jährigen und seinen Kollegen drohen bei einer Verurteilung durch die US-Justiz dort lange Haftstrafen. 

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