Fulda:Urteil: Keine Entziehungsanstalt für Barkeeper

Fulda (dpa/lhe) - In einem Revisionsprozess hat das Landgericht Fulda ein früheres Urteil einer anderen Kammer bestätigt: Ein 29-Jähriger aus Rotenburg an der Fulda wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte als Barkeeper nach einem Streit sechsmal mit einem Messer auf einen Kneipengast eingestochen. Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hatte die erste Instanz nicht empfohlen. Die zweite Instanz kam zu demselben Schluss.

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Fulda (dpa/lhe) - In einem Revisionsprozess hat das Landgericht Fulda ein früheres Urteil einer anderen Kammer bestätigt: Ein 29-Jähriger aus Rotenburg an der Fulda wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte als Barkeeper nach einem Streit sechsmal mit einem Messer auf einen Kneipengast eingestochen. Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hatte die erste Instanz nicht empfohlen. Die zweite Instanz kam zu demselben Schluss.

Zur Begründung hieß es, die Tat habe nichts mit der Alkohol- und Drogenabhängigkeit des Angeklagten zu tun, sondern eher mit seiner Persönlichkeit. Der Mann hatte erklärt, er nehme in Stresssituationen Drogen. Das mache ihn weniger aggressiv. Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, der Angeklagte sei also nicht wegen der Drogen, sondern trotz der Drogen gewalttätig geworden.

Ein psychiatrischer Gutachter hatte zuvor erklärt, es sei nicht zu erwarten, dass sich die Persönlichkeit des Angeklagten durch eine Suchttherapie ändern würde. Außerdem sei er wenig motiviert, sich einer Therapie zu unterziehen. Deshalb seien die Erfolgschancen begrenzt.

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