Fulda:Lebensgefährtin erwürgt: Zehneinhalb Jahre Haft

Fulda (dpa/lhe) - Wegen Totschlags hat das Landgericht Fulda am Donnerstag einen 23-Jährigen aus dem osthessischen Heringen zu zehn Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hatte der junge Mann seine Lebensgefährtin (23) am 18. Juni bei einem Spaziergang geschlagen, zu Boden geworfen und gewürgt, bis sie bewusstlos wurde. Nach acht Monaten im Wachkoma ohne Aussicht auf Besserung starb sie am 9. Februar.

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Fulda (dpa/lhe) - Wegen Totschlags hat das Landgericht Fulda am Donnerstag einen 23-Jährigen aus dem osthessischen Heringen zu zehn Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts hatte der junge Mann seine Lebensgefährtin (23) am 18. Juni bei einem Spaziergang geschlagen, zu Boden geworfen und gewürgt, bis sie bewusstlos wurde. Nach acht Monaten im Wachkoma ohne Aussicht auf Besserung starb sie am 9. Februar.

Der Richter sagte, die Frau habe erhebliche Würgemale am Hals und andere Verletzungen im Gesicht und am ganzen Körper gehabt. Der Angeklagte habe gewusst, wie gefährlich seine Angriffe waren. Er habe den Tod seiner Lebensgefährtin billigend in Kauf genommen. Der Richter erklärte, dadurch sei ein bedingter Tötungsvorsatz erfüllt, auch wenn der Angeklagte noch eine Mund-zu-Mund-Beatmung versucht hatte, als sie reglos am Boden lag.

Der Angeklagte hatte vor Gericht zwar zugegeben, am Tatort gewesen zu sein. An die Tat selber könne er sich aber nicht erinnern. Der Verteidiger hatte auf maximal fünf Jahre Haft plädiert, weil sein Mandant die Frau nicht habe umbringen wollen. Das Gericht legt dem Angeklagten nicht nur den tragischen Tod der Frau zur Last, sondern auch die Auswirkungen auf ihre Familie. Die Eltern hätten erheblich mitgelitten und seien großen seelischen Belastungen ausgesetzt gewesen.

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