Kriminalität:Freispruch für Angeklagten im Niklas-Prozess

Bonn (dpa) - Im Zweifel für den Angeklagten: Das Landgericht Bonn hat den Beschuldigten im Fall des zu Tode geprügelten Schülers Niklas freigesprochen. Dem Angeklagten sei nicht nachzuweisen, dass er den 17-Jährigen geschlagen und getreten habe, sagte der Richter. Dagegen verurteilte die Kammer den 21-Jährigen im Zusammenhang mit einer ganz anderen Schlägerei zu einer achtmonatigen Jugendstrafe. Da er jedoch fast ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen hatte, konnte der Angeklagte das Gericht als freier Mann verlassen. Der Tod des 17-jährigen Niklas hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt.

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Bonn (dpa) - Im Zweifel für den Angeklagten: Das Landgericht Bonn hat den Beschuldigten im Fall des zu Tode geprügelten Schülers Niklas freigesprochen. Dem Angeklagten sei nicht nachzuweisen, dass er den 17-Jährigen geschlagen und getreten habe, sagte der Richter. Dagegen verurteilte die Kammer den 21-Jährigen im Zusammenhang mit einer ganz anderen Schlägerei zu einer achtmonatigen Jugendstrafe. Da er jedoch fast ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen hatte, konnte der Angeklagte das Gericht als freier Mann verlassen. Der Tod des 17-jährigen Niklas hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt.

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