Frankfurt (Oder):Mordprozess: Angeklagter und Opfer kannten sich

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Justitia mit Sonne und Taube. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Mit mehreren Messerstichen in Brust und Kopf soll der Angeklagte eine 72-Jährige getötet haben. Die Frau starb nach Angaben der Ermittler unmittelbar an ihren...

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Frankfurt (Oder) (dpa/bb) - Mit mehreren Messerstichen in Brust und Kopf soll der Angeklagte eine 72-Jährige getötet haben. Die Frau starb nach Angaben der Ermittler unmittelbar an ihren schweren Verletzungen. Im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) bestreitet der 25-Jährige am Freitag die Tat. Er habe keinen Grund dazu gehabt, die 72-Jährige zu ermorden. Zur Frage, wie seine DNA-Spuren an den Tatort gekommen seien, sagte er: „Das kann ich mir nicht erklären“.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann aus Berlin vor, die 72-Jährige in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2015 in ihrer Wohnung mit einem Messer getötet zu haben und mit ihrer Geldbörse geflohen zu sein. Er sei fest entschlossen gewesen, im Falle des Zusammentreffens mit der 72-Jährigen diese auch zu töten, sagte Staatsanwalt Jochen Westphal beim Verlesen der Anklageschrift. Der Angeklagte gibt an, die Rentnerin von mehreren Besuchen gekannt zu haben. Er war mit ihrem Enkel befreundet.

Der 25-Jährige ist angeklagt wegen heimtückischen Mordes aus Habgier und um eine andere Straftat zu ermöglichen sowie wegen Raubes. Aus Sicht der Ermittler ist der damals 19-Jährige in der Tatnacht durch den Keller in das Haus der Rentnerin eingedrungen, schaltete dort die Sicherung aus. Dann begann er, nach Beute zu suchen. Die 72-Jährige ging aufgrund der Dunkelheit von einem technischen Defekt aus und wollte zum Sicherungskasten in den Keller geben. Auf dem Weg dorthin traf sie auf den Angeklagten.

Für eine Kriminalpolizistin, die am Freitag als Zeugin aussagte, sah der Tatort so aus, als habe es ein „Gerangel“ zwischen den beiden gegeben. Der 25-Jährige stach zu, mehrmals in Brust und Kopf des Opfers, so die Anklage. Auf den Bildern, die im Gerichtssaal gezeigt werden, ist eine blutüberströmte Leiche zu sehen. Für die Kriminaltechniker, die den Tatort besichtigen, ist klar, dass sich ein Gewaltverbrechen abgespielt hat, sagte die Beamtin.

Die Polizei beginnt mit einer großangelegten Befragung von Nachbarn, Familienangehörigen und Bekannten des Opfers. Zeugenaufrufe werden gestartet. Der Fall läuft in der Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ des ZDF. Die Staatsanwaltschaft setzt 2500 Euro Belohnung aus. Dennoch blieben Hinweise aus.

Die Ermittler konzentrierten sich auf die DNA-Spuren, die der Täter hinterlassen hat. Da die Spuren sehr gering sind, gelingt ihnen zunächst kein Treffer. Die Methoden des DNA-Abgleichs werden noch einmal verfeinert. Im Oktober 2019 untersucht das LKA noch einmal die Spuren - und hat Erfolg. Es gibt einen Treffer mit einem Einbruch in eine Berliner Grundschule, der dem Angeklagten zugeordnet werden kann. Im Januar 2020 nimmt die Polizei den gelernten Gesundheits- und Krankenpfleger fest.

Warum solle er die 72-Jährige getötet und ausgeraubt haben, fragte der junge Mann im Gerichtssaal. Er habe genug Geld gehabt. Bis zu seiner Verhaftung habe er bei seinen Eltern gewohnt. Ob es nicht sein könne, dass ein Rettungssanitäter die DNA von der Taschenlampe an die Leiche brachte, wollte Richter Dirk Kreckel von dem LKA-Beamten wissen. Möglich sei das schon, allerdings sehr unwahrscheinlich, sagte der Beamte. Kreckel lässt sich die Methode zur DNA-Gewinnung und Nachverfolgung von dem Zeugen genau erklären.

Fünf Prozesstage hat das Gericht insgesamt angesetzt. Am 21. September soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Das Gericht will dann weitere Zeugen hören.

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