Flensburg:Bankräuber zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt

Flensburg (dpa/lno) - Zwei Männer sind am Montag im Prozess um einen Bankraub vom Landgericht Flensburg wegen schweren Raubes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 24 und 30 Jahre alten Männer am 13. Februar 2018 eine Bank in Großenwiehe bei Flensburg überfallen und rund 19 000 Euro erbeutet haben. Der ältere Angeklagte muss für sechs Jahre ins Gefängnis, der jüngere für fünf Jahre. Der 24-Jährige hat demnach vermummt die Bank betreten, die drei Bankangestellten mit einer Schreckschusspistole bedroht und aufgefordert, den Tresor zu öffnen. Sein Mittäter hatte währenddessen im Fluchtwagen gewartet. Der 30-Jährige hat zudem das Fahrzeug und die Schreckschusspistole organisiert. Die drei Bankmitarbeiterinnen leiden den Angaben zufolge bis heute unter den Folgen des Überfalls.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Flensburg (dpa/lno) - Zwei Männer sind am Montag im Prozess um einen Bankraub vom Landgericht Flensburg wegen schweren Raubes zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 24 und 30 Jahre alten Männer am 13. Februar 2018 eine Bank in Großenwiehe bei Flensburg überfallen und rund 19 000 Euro erbeutet haben. Der ältere Angeklagte muss für sechs Jahre ins Gefängnis, der jüngere für fünf Jahre. Der 24-Jährige hat demnach vermummt die Bank betreten, die drei Bankangestellten mit einer Schreckschusspistole bedroht und aufgefordert, den Tresor zu öffnen. Sein Mittäter hatte währenddessen im Fluchtwagen gewartet. Der 30-Jährige hat zudem das Fahrzeug und die Schreckschusspistole organisiert. Die drei Bankmitarbeiterinnen leiden den Angaben zufolge bis heute unter den Folgen des Überfalls.

Die Staatsanwaltschaft verlangte für den älteren, erheblich vorbestraften Angeklagten eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren und für den jüngeren, nicht vorbestraften Angeklagten fünf Jahre Gefängnis. Der Anwalt des älteren Angeklagten hielt für seinen Mandanten eine Haftstrafe „nicht länger als fünf Jahre für Tat und Schuld angemessen“. Der Verteidiger des jüngeren Angeklagten forderte für diesen einen Freispruch. Er kündigte an, in Revision zu gehen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: