Döbeln:Anschlag auf AfD-Büro: Bewährungsstrafen für Täter

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Die Bahnhofstraße in Höhe des Bürgerbüros der AfD nach einer Explosion abgesperrt. (Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Ein eigentlich nur feuchtfröhlicher Skiausflug hat für drei Männer bittere Folgen. Weil sie mit einer aus Tschechien mitgebrachten Kugelbombe einen Anschlag auf...

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Döbeln (dpa/sn) - Ein eigentlich nur feuchtfröhlicher Skiausflug hat für drei Männer bittere Folgen. Weil sie mit einer aus Tschechien mitgebrachten Kugelbombe einen Anschlag auf das Parteibüro der AfD in Döbeln verübt haben, wurden sie am Donnerstag vom Amtsgericht der Stadt schuldig gesprochen. Wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, versuchter Brandstiftung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verhängte das Schöffengericht am Donnerstag jeweils Bewährungsstrafen gegen die drei Männer.

Ein 30-Jähriger wurde zu einem Jahr und elf Monaten verurteilt, ein 34 Jahre alter Mittäter zu 24 Monaten. Gegen einen 51 Jahre alten Mann verhängte die Kammer eine Strafe von neun Monaten wegen Beihilfe sowie des Besitzes von Marihuana. Lediglich im Fall des 51-Jährigen folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Für die anderen beiden Täter hatte der Anklagevertreter jeweils eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und zwei Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten jeweils auf Bewährung plädiert.

Die drei Deutschen hatten in der Verhandlung gestanden, am 3. Januar 2019 die Kugelbombe auf dem Fensterbrett des AfD-Büros gezündet zu haben beziehungsweise daran beteiligt gewesen zu sein. Durch die Wucht der Detonation waren die Schaufensterscheibe nach innen gedrückt und Teile des Inventars erheblich beschädigt worden.

Zudem wurden den Angaben zufolge vor dem Gebäude geparkte Fahrzeuge beschädigt. In einer gegenüberliegenden Wohnung zersplitterten zwei Fensterscheiben. Insgesamt entstand ein Sachschaden von mindestens 13 000 Euro. Eine politische Motivation hatten die Männer verneint. Das Gericht war jedoch davon überzeugt, dass die politische Einstellung die Tat begünstigt hat.

Es könne nicht hoffähig werden, dass man aufgrund politischer Ansichten eine größere Sachbeschädigung begehe, sagte die Richterin bei ihrer Urteilsbegründung. „Da muss man ganz klar in jeglicher Form einen Riegel vorschieben“, betonte sie.

Alle drei Männer beteuerten gegenüber den Geschädigten mehrfach, wie sehr sie die Tat bereuten. „Das war einfach die größte Dummheit. Es tut mir so leid“, sagte der 30-Jährige, der den in Deutschland nicht erlaubten Feuerwerkskörper gezündet hatte und daher als Haupttäter identifiziert wurde.

Zwei der drei Angeklagten hatten während des Ausflugs tüchtig dem Alkohol zugesprochen. Dem 51-Jährigen, der sieben Stunden nach der Tat noch 1,2 Promille Alkohol im Blut hatte, wurde deswegen eine verminderte Schuldfähigkeit zugutegehalten.

Auf die Spur der drei Männer war man durch einen Zeugen gekommen, der die Männer beim Wegfahren mit einem Auto gesehen und sich das Kennzeichen notiert hatte. Zudem hatten vier Kameras in dem AfD-Büro die Tat aufgezeichnet.

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