Landgericht Darmstadt:Fall „Jutta“ endet nach Jahrzehnten mit Mordurteil

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Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild)

Fast vier Jahrzehnte nach dem Mord an einem Mädchen in Südhessen wird ein Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Neue DNA-Analysen führten auf seine Spuren. Auch eine TV-Sendung spielte bei den Ermittlungen eine Rolle.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Nach dem jahrzehntelang ungeklärten Mord an einem 15 Jahre alten Mädchen im südhessischen Lindenfels ist ein heute 62-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Wegen des Gesamtbildes aller Beweise und Indizien sei es erwiesen, dass der Mann die Tat im Juni 1986 begangen habe, erklärte der Vorsitzende Richter am Freitag vor dem Landgericht in Darmstadt: „Es fügt sich ein Hinweis in den nächsten“.

Der Deutsche habe die Jugendliche im Juni 1986 auf dem Heimweg von einem Schwimmbad nahe ihrem Elternhaus in den Wald gedrängt, mit einem Messer bedroht, vergewaltigt und anschließend erstochen. Erst eineinhalb Jahre später fand ein Spaziergänger die skelettierte Leiche von Jutta in dem Wald. Der damals 24-jährige Mann habe die Leiche zur Vertuschung „mit einem Spaten unter die Erde gebracht“, erläuterte der Vorsitzende Richter.

Gen-Spuren an diesem Spaten ergaben knapp 35 Jahre nach der Tat eine Übereinstimmung mit der DNA des verurteilten Sexualstraftäters. Sogenannte Cold Case-Einheiten von Landeskriminalamt (LKA) und Polizei hatten zuvor Beweismaterial mit neuer Kriminaltechnik erneut untersucht.

Im März 2023 gingen die Ermittler den Angaben zufolge mit dem Fall an die Öffentlichkeit - in der ZDF-Fernsehsendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ verkündete eine LKA-Ermittlerin, dass es neue Hinweise in dem Fall gebe. Wie sich im Prozess herausstellte, war der Verurteilte da schon längst im Visier der Ermittler. Über eineinhalb Jahre hatten verdeckte Ermittler laut Staatsanwältin Eva Heid zu dem Zeitpunkt Kontakt zu ihm gehabt.

Einer der Undercover-Polizisten schaute mit dem Verdächtigen nach Angaben des Vorsitzenden Richters die TV-Sendung. Dabei habe sich dieser nervös gezeigt. Daraufhin habe er weitere belastende Indizien geliefert, die im Prozess gegen ihn wogen. So habe er zunächst bestritten, zur Tatzeit in Lindenfels gewesen zu sein, später aber als Erklärung für einen möglichen DNA-Fund behauptet, dort eine Zigarette weggeworfen zu haben. Nach Angaben des Richters habe er in den Gesprächen mit den verdeckten Ermittlern auch Täterwissen genannt.

Es habe „nicht eine Sekunde“ in diesem Verfahren Zweifel gegeben, „dass der Verurteilte nicht der Täter sein könnte“, sagte die Anwältin der Nebenklage, Angela Gräf-Bösch, nach dem Urteil. Sie vertrat Angehörige des Opfers. Staatsanwältin Heid sagte: „Es sind nicht nur einzelne Indizien.“ Die Beweislage habe dazu geführt, dass man von einer Täterschaft des Verurteilten ausgehen musste. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, weil aus ihrer Sicht die Indizien auch anders bewertet werden könnten.

Im Prozess hatte der Angeklagte geschwiegen, gegenüber Zeugen hatte er bestritten, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Mitte 1987 war der in Südhessen aufgewachsene Mann nach Norddeutschland umgezogen.

Nach dem Urteil des Landgerichts bleibt der 62-Jährige im sogenannten Maßregelvollzug in Schleswig-Holstein. Seit 2012 ist er dort wegen eines anderen Urteils in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht. Laut Staatsanwaltschaft entscheidet die Strafkammer in Kiel, ob er in ein reguläres Gefängnis verlegt wird.

Der Mann war ausschließlich wegen Mordes angeklagt worden, weil alle anderen Straftatbestände in dem Fall verjährt sind. Mord kann nach deutschem Recht nicht verjähren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:231222-99-385683/3

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