Berlin:Gefährliche Raserei in Berlin: Mehr Strafverfahren

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Andreas Winkelmann steht vor dem Sitz der Amtsanwaltschaft im Amtsgericht Berlin- Tiergarten. (Foto: Carsten Koall/dpa/Archivbild)

In der Hauptstadt müssen immer mehr Raser und Fahrer illegaler Autorennen mit Strafverfolgung rechnen. Die Zahl neuer Ermittlungsverfahren stieg in diesem Jahr...

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Berlin (dpa/bb) - In der Hauptstadt müssen immer mehr Raser und Fahrer illegaler Autorennen mit Strafverfolgung rechnen. Die Zahl neuer Ermittlungsverfahren stieg in diesem Jahr gegenüber 2018 um mehr als 30 Prozent, wie der Erste Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann der Deutschen Presse-Agentur sagte. In diesem Jahr (Stand 30.11.) wurden 565 solcher Verfahren eingeleitet. „Seit der Gesetzesänderung 2017 bis zum Ende dieses Jahres werden wir bei den Ermittlungsverfahren die 1000er-Marke überstiegen haben“, sagte Winkelmann.

Im Oktober 2017 wurden illegale Autorennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen laut Strafgesetzbuch mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Zuvor gab es nur Geldbußen bis zu 400 Euro.

Der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ der Tod eines anderen Menschen verursacht wird.

Die Raser seien meist männliche Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren. „Sie heißen aber nur selten Müller oder Schulze“, so der Amtsanwalt. Es gebe in Berlin keine Saison für viel zu schnelles und riskantes Fahren. „Es wird das ganze Jahr über gerast“, betonte der Amtsanwalt. Beliebte, gerade Stecken seien der Kurfürstendamm, die Heerstraße, die Frankfurter Allee und der Tiergartentunnel. Die hochmotorisierten Fahrzeuge im Luxussegment werden laut Angaben meist gemietet.

Die Berliner Amtsanwaltschaft ist neben der Staatsanwaltschaft eine eigenständige Strafverfolgungsbehörde, die es außer in der Hauptstadt nur noch in Frankfurt/Main gibt. In Berlin bearbeitet sie Delikte im Straßenverkehr sowie Kleinkriminalität in eigener Zuständigkeit.

Von den bis Ende November insgesamt ermittelten 967 Fällen seien bei 368 Anklage erhoben worden. 160 Raser wurden laut Winkelmann bereits rechtskräftig verurteilt. 107 Mal wurden Geldstrafen verhängt - die bislang höchste betrug 23 850 Euro, in Tateinheit mit Beleidigung. Es habe aber auch mehrere Freiheitsstrafen ohne Bewährung gegeben. 277 Fälle mussten bislang eingestellt werden.

In den Gerichtsprozessen reichten die Reaktionen der Angeklagten von Bestreiten bis Bereuen, so Winkelmann. Meist treffe es die jungen Männer, wenn sie von der Polizei gestellt werden und der Führerschein eingezogen wird. Die Beamten seien trotz verstärkter Kontrollen auch auf den Zufall angewiesen, um Raser auf frischer Tat zu stoppen. Es könne aber sein, dass ein Polizeiauto bei der Verfolgung von einem Raserwagen abgehängt wird.

Der Leiter der Spezialabteilung für Verbotene Kraftfahrzeugrennen forderte, das Führerscheinrecht zu überdenken. Für junge Fahrer müsste es Einschränkungen geben. „Was schadet es denn, wenn nur gestandene, etwas ältere Fahrer in so PS-starken Fahrzeugen ans Steuer dürfen?“ Auch die Hersteller hätten Verantwortung. Aggressive Werbung für hochmotorisierte Autos sei kontraproduktiv.

Der Ankläger rechnete nicht mit weniger Fällen in der Zukunft. „Es geht um den Kick bei der spontanen Verabredung an der roten Ampel mit röhrendem Motor.“ Nach Einschätzung von Winkelmann soll da vor allem Selbstbewusstsein demonstriert werden. Aber: „Mit einem aufgemotzten Auto legen sich die Herrschaften ein Image zu, das sie sonst nicht haben.“ Bislang sei es jedoch nur in drei Fällen gelungen, Autos als Tatmittel einzuziehen.

Besondern gefährlich sind laut Winkelmann auch Fluchtfahrten vor der Polizei, Fahrer säßen auch mit Alkohol oder Drogen am Steuer. Die gemessene Rekordgeschwindigkeit in Berlin: 250 Stundenkilometer. Bei den „Rasersolisten“ müsse aber die Absicht nachgewiesen werden, dass sie die höchstmögliche Geschwindigkeit in der Situation erreichen wollten.

Der Oberamtsanwalt setzt bei den Ermittlungen verstärkt auf die Technik, mit der in Fahrzeugen immer mehr Daten ausgelesen werden können, die als Beweise im Prozess verwendet werden können. Manche Autobauer könnten aber kooperativer sein, sagte Winkelmann.

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