Berlin:Bericht: Fast 400 Strafverfahren wegen Antisemitismus

Solidaritätsbekundung anlässlich des Attentats in Halle (Saale) an der Neuen Synagoge Berlin. (Foto: Christoph Soeder/dpa/Archivbild)

Berliner Strafverfolgungsbehörden haben im Vorjahr genau 386 Verfahren mit antisemitischem Hintergrund eingeleitet. In 104 Fällen wurden die Taten im Internet...

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Berlin (dpa/bb) - Berliner Strafverfolgungsbehörden haben im Vorjahr genau 386 Verfahren mit antisemitischem Hintergrund eingeleitet. In 104 Fällen wurden die Taten im Internet begangen, wie aus dem ersten Jahresbericht der Antisemitismusbeauftragten der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Claudia Vanoni, hervorgeht.

169 Verfahren mussten demnach aber eingestellt werden, weil Täter nicht ermittelt werden konnten oder sich kein hinreichender Tatverdacht ergab. 27 Verfahren wurden rechtskräftig abgeschlossen. In den meisten Fällen (17) wurden demnach Geldstrafen verhängt.

Berlin war 2018 das erste Bundesland, das eine solche Stelle in der Strafverfolgungsbehörde eingerichtet hat. Eine Aufgabe sei die Vernetzung mit Institutionen und Organisationen jüdischen Lebens.

Laut Vanoni ist Antisemitismus kein eigenständiger Straftatbestand. Solche Straftaten werden demnach der Hasskriminalität zugerechnet. Für eine effektive Strafverfolgung sei es entscheidend, antisemitische Motive frühzeitig zu erkennen, so die Oberstaatsanwältin.

Im Bericht hieß es, nach aktuellen Studien sei davon auszugehen, dass etwa 80 Prozent schwerwiegender antisemitischer Vorfälle von den Betroffenen weder bei der Polizei noch anderen Behörden gemeldet werden.

Die Oberstaatsanwältin betonte, Antisemitismus bedrohe die Stabilität der gesamten Gesellschaft und müsse von staatlicher Seite konsequent bekämpft werden. „Dafür stehen die Berliner Strafverfolgungsbehörden.“

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