Rauchmelder fehlt:Anklage gegen Vermieter nach Brandverletzungen

Ein Rauchmelder, aufgenommen am 03.12.2012 in einem Hausflur. (Foto: Martin Gerten/dpa)

Seit Ende 2020 müssen alle Wohnungen in Berlin mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. In einem Mehrfamilienhaus fehlen sie - und dann kommt es zum Brand. Für die Vermieter hat das Folgen.

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Berlin (dpa/bb) - Weil sie nicht wie vorgeschrieben Rauchmelder in ihrem Mehrfamilienhaus installiert haben, sollen zwei Vermieter nach einem Brand in dem Gebäude vor Gericht kommen. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 50-Jährigen und seiner 80 Jahre alten Mutter fahrlässige Körperverletzung vor und hat Anklage erhoben, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Bei einem Feuer hätten vier Bewohner teils erhebliche Brandverletzungen erlitten, weil sie nicht rechtzeitig das Gebäude hätten verlassen können, so der Vorwurf.

Nach den Angaben war der Brand in dem Haus in der Nacht zum 31. Juli 2021 in einem Seitenflügel ausgebrochen. Wegen der fehlenden Rauchmelder sei dies zunächst unentdeckt geblieben, so der Vorwurf. Dadurch habe sich das Feuer durch das Treppenhaus auf die darüberliegenden Stockwerke ausbreiten können. Laut Berliner Bauordnung hätten die Eigentümer des Hauses bis zum 31. Dezember 2020 die Wohnungen mit Rauchmeldern ausstatten müssen.

© dpa-infocom, dpa:240422-99-765678/3

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