Chemnitz (dpa) - Im Fall des in Chemnitz durch Messerstiche getöteten Mannes hat die Staatsanwaltschaft ein Handeln der Tatverdächtigen zum Selbstschutz ausgeschlossen. „Nach dem bisherigen Erkenntnisstand bestand keine Notwehrlage für die beiden Täter“, teilte eine Sprecherin mit. Details zum Tathergang, bei dem zwei weitere Deutsche zum Teil schwer verletzt wurden, gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Gegen zwei Tatverdächtige aus Syrien und dem Irak wurde Haftbefehl erlassen. Ihnen wird gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.
Kriminalität:Behörde: Chemnitzer Verdächtige handelten nicht in Notwehr
Chemnitz (dpa) - Im Fall des in Chemnitz durch Messerstiche getöteten Mannes hat die Staatsanwaltschaft ein Handeln der Tatverdächtigen zum Selbstschutz ausgeschlossen. "Nach dem bisherigen Erkenntnisstand bestand keine Notwehrlage für die beiden Täter", teilte eine Sprecherin mit. Details zum Tathergang, bei dem zwei weitere Deutsche zum Teil schwer verletzt wurden, gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Gegen zwei Tatverdächtige aus Syrien und dem Irak wurde Haftbefehl erlassen. Ihnen wird gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.
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