Bad Homburg vor der Höhe:Gericht spricht Lehrer vom Vorwurf der Körperverletzung frei

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Bad Homburg/Usingen (dpa/lhe) - Ein Lehrer ist vom Bad Homburger Amtsgericht am Dienstag vom Vorwurf der Körperverletzung an zwei Schülerinnen freigesprochen worden. Es sei fraglich, ob der Mann in den beiden angeklagten Fällen vorsätzlich gehandelt habe, begründete der Richter sein Urteil. Zudem seien die beiden jungen Frauen durch die Tat an einer Berufsschule in Usingen nicht erheblich beeinträchtigt worden. Dem 50-Jährigen war vorgeworfen worden, eine 18-Jährige während einer Pause im Klassenraum geschlagen und eine 23-Jährige zu Boden geschleudert zu haben. Der Mann bestritt die Vorwürfe.

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Bad Homburg/Usingen (dpa/lhe) - Ein Lehrer ist vom Bad Homburger Amtsgericht am Dienstag vom Vorwurf der Körperverletzung an zwei Schülerinnen freigesprochen worden. Es sei fraglich, ob der Mann in den beiden angeklagten Fällen vorsätzlich gehandelt habe, begründete der Richter sein Urteil. Zudem seien die beiden jungen Frauen durch die Tat an einer Berufsschule in Usingen nicht erheblich beeinträchtigt worden. Dem 50-Jährigen war vorgeworfen worden, eine 18-Jährige während einer Pause im Klassenraum geschlagen und eine 23-Jährige zu Boden geschleudert zu haben. Der Mann bestritt die Vorwürfe.

Der Lehrer war an dem Tag im November 2017 im Unterricht mit mehreren Schülern aneinandergeraten, die ihn reizten und anscheinend auch beleidigten. Mehrere Schüler mussten den Klassenraum verlassen, darunter auch die beiden Freundinnen. Eine von ihnen durfte danach in der Pause ihren Rucksack und ihre Jacke holen, der anderen verweigerte er jedoch die Herausgabe. So wollte er die 23-Jährige dazu zwingen, mit ihm gemeinsam wegen ihres vorherigen Fehlverhaltens zur Direktorin zu gehen. Als die junge Frau trotzdem nach ihren Sachen griff, stieß er sie weg, so dass sie stürzte und sich etwas verletzte. Ihre Freundin griff ein und wurde anscheinend von ihm weggedrückt. Ein Schlag konnte ihm nicht bewiesen werden. Ein anderer Schüler griff ein und beendete die Auseinandersetzung.

Das Gericht sprach den Lehrer letztlich nur wegen der Nötigung der 23-Jährigen schuldig. Er muss eine Geldstrafe von 675 Euro (15 Tagessätze) bezahlen. Die Amtsanwältin hatte beantragt, den Mann wegen Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 4200 Euro (60 Tagessätze) zu verurteilen. Der Anwalt des nicht vorbestraften Angeklagten beantragte einen Freispruch.

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