Aurich (dpa/lni) - Die Verurteilung eines 69-jährigen Mannes aus Aurich wegen heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau hat Bestand. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die Revision verworfen, teilte das Landgericht Aurich am Donnerstag mit. Damit sei die lebenslange Haftstrafe rechtskräftig. Der Mann hatte im Juli 2018 seine ahnungslose Ehefrau hinterrücks mit einem Hammer erschlagen. Dies hatte das Gericht als Mord aus Heimtücke gewertet, während die Verteidigung auf Totschlag plädiert hatte. Auch in der Revision hatte der Angeklagte gefordert, ihn nur wegen Totschlags zu verurteilen.
Aurich:Lebenslang für Hammermörder hat Bestand
Die Verurteilung eines 69-jährigen Mannes aus Aurich wegen heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau hat Bestand. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe die...
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