Finanzen:Grundsteuer-Erhöhungen 2022 in jeder sechsten Kommune in MV

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Doppelhäuser einer Neubausiedlung. (Foto: Henning Kaiser/dpa)

Neben Zuweisungen des Landes und Gebühren sind es vor allem Steuern, mit denen die Kommunen ihre Ausgaben finanzieren. Eine wichtige Quelle ist die Grundsteuer. Die Hebesätze und damit die Steuerlast für ihre Einwohner legen die Kommunen fest. Und das nutzen sie.

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Stuttgart/Schwerin (dpa/mv) - Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern drehen weiter an der Steuerschraube. Wie aus einer am Montag veröffentlichten Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hervorgeht, erhöhten im Vorjahr gut 16 Prozent der Kommunen im Nordosten die Hebesätze für die von Hausbesitzern erhobene Grundsteuer B - das war jede sechste der Kommunen. Innerhalb der zurückliegenden fünf Jahre traf dies sogar auf 61 Prozent zu. Nur im Saarland war der Anteil der Kommunen, die ihre Hebesätze in diesem Zeitraum anhoben, mit 75 Prozent noch höher.

Der Studie zufolge lag der durchschnittliche Hebesatz, mit dessen Hilfe die örtliche Grundsteuer berechnet wird, Ende 2022 in Mecklenburg-Vorpommern bei 398. Das war knapp über dem Durchschnitt aller 13 Flächenländer, der mit 391 angegeben wurde. Als Spitzenreiter weist Ernst & Young Nordrhein-Westfalen mit 565 aus. Am Tabellenende liegt Schleswig-Holstein mit 347.

Die Spanne der Hebesätze ist in Mecklenburg-Vorpommern recht groß. So setzten 25 Kommunen 300 an, darunter Bentwisch bei Rostock und Fincken südlich von Waren/Müritz. Wackerow bei Greifswald hingegen setzte mit 700 mehr als das Doppelte an. Als bundesweiter Spitzenreiter gilt Lorch in Hessen mit einem Wert von 1050.

„Wir sehen einen bundesweiten Trend zu immer höheren Grundsteuer-Hebesätzen“, erklärte EY-Branchenexperte Heinrich Fleischer. Inzwischen hätten 39 Prozent der Gemeinden einen Grundsteuer-Hebesatz von 400 oder höher. Als Grund nannte Fleischer unter anderem die zuletzt klammen Kassen in vielen Kommunen: So wie die Bürgerinnen und Bürger würden auch sie unter Kostensteigerungen leiden, die sie weitergeben würden.

Noch unklar ist, was Hausbesitzer und Mieter mit der Grundsteuerreform erwartet, mit der die Immobilienwerte neu berechnet werden und die ab 2025 wirksam werden soll. Laut Bundesfinanzministerium werden die Städte und Gemeinden ihre neuen Werte bis zum Herbst 2024 festgesetzt haben. Die Sorge vor steigenden Abgaben sei nachvollziehbar, sagte Fleischer.

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommerns hatte jedoch mehrfach Befürchtungen zurückgewiesen, die Kommunen wollten die anstehende Reform der Grundsteuer für eine deutliche Einnahmensteigerung der Kommunen nutzen. Im Ergebnis der Reform würden die Bürger nicht mehr belastet, sondern die Steuerlast würde gerechter verteilt, hieß es.

Die Grundsteuer B wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von Eigentümern bezahlt oder auf Mieter umgelegt. Früheren Erhebungen zufolge wurden in Mecklenburg-Vorpommern pro Jahr durchschnittlich 117 Euro pro Kopf fällig, deutschlandweit lag der Wert demnach bei 175 Euro. Nach Gewerbe- und Einkommenssteuer ist die Grundsteuer die drittwichtigste Einnahmequelle für die Kommunen. Rund 200 Millionen Euro spülte sie zuletzt pro Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden im Nordosten.

© dpa-infocom, dpa:230807-99-740818/3

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