Finanzen:Kommunen schlagen wegen geplanter Finanzregeln Alarm

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Andreas Dittmann (SPD), Bürgermeister der Stadt Zerbst/Anhalt am Podium der Versammlung vom Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Bei fehlenden Jahresabschlüssen will die Landesregierung betroffene Kommunen stärker sanktionieren. Die Städte und Gemeinden warnen vor den Folgen und werfen der Regierung Realitätsverweigerung vor.

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Magdeburg (dpa/sa) - Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt hat vor der Einführung neuer Finanzregeln für die Kommunen gewarnt. „Hier droht eine massive Einschränkung vielfältiger Leistungen gegenüber den Bürgern“, sagte Präsident Andreas Dittmann am Freitag. Dies könne verschiedene freiwillige Aufgaben wie die Jugendarbeit, die Vereinsförderung, die Entlastung bei Kita-Beiträgen oder den Betrieb von Schwimmbädern oder Museen betreffen, betonte der Zerbster Bürgermeister Dittmann. Er erwarte, dass der Landtag den aktuellen Gesetzentwurf noch entschärfe.

Angesichts Hunderter fehlender Jahresabschlüsse will die Landesregierung betroffene Kommunen künftig stärker sanktionieren. Die Genehmigung des Haushalts soll ab 2025 von der Übergabe des Abschlusses des Vorvorjahres zur Rechnungsprüfung abhängig gemacht werden. Hintergrund ist, dass die Kommunen bei den Jahresabschlüssen seit dem Jahr 2013 große Rückstände aufweisen. Mitte vergangenen Jahres lagen nur 1301 Jahresabschlüsse bis 2021 vor, das waren 58,4 Prozent der erforderlichen 2229 Jahresabschlüsse.

Die geplante Reform muss vom Landtag noch beschlossen werden. Mit dem neuen System dürften Kommunen ohne genehmigte Haushaltssatzung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nur Aufwendungen oder Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind.

Laut einer Umfrage des Städte- und Gemeindebundes könnte das dazu führen, „dass ab 2025 fast zwei Drittel der Städte und Gemeinden in eine ganz überwiegend mehrjährige haushaltslose Zeit geschickt werden“. Der Verband fordert mehr Zeit und eine Verschiebung der strittigen Regelung, es sei bereits ein Aufholprozess erkennbar. „Die Städte und Gemeinden verzögern die Erstellung der Jahresabschlüsse nicht mutwillig“, hieß es am Freitag in einer Mitteilung. Die Verwaltungen arbeiteten am Limit. „Zu glauben, dass man mit der beabsichtigten Gesetzesänderung die Anzahl der aufgeholten Jahresabschlüsse schnell und massiv erhöhen kann, grenzt an Realitätsverweigerung.“

Seit dem Jahr 2013 müssen die Kommunen ihre Haushalte nach einem bestimmten System aufstellen. Für die sogenannte doppische Haushaltsführung muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden, die jährlich fortgeschrieben wird. In diesem Rahmen sind Jahresabschlüsse vorzulegen. Mit der Bilanz sollen die Städte und Gemeinden ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren.

© dpa-infocom, dpa:240405-99-571790/2

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