Politik:Entscheidung über SPD-Parteiverfahren gegen Stadträte offen

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Georg Maier (SPD), Thüringer Innenminister, spricht bei einer Pressekonferenz im Café „Espach“. (Foto: Michael Reichel/dpa/Archivbild)

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Erfurt (dpa/th) - Derzeit ist offen, wann die SPD über die Einleitung eines Parteiverfahrens gegen zwei ihrer Stadträte in Hildburghausen entscheidet. Grund ist, dass die beiden zusammen mit der AfD für ein Abwahlverfahren gegen den Hildburghausener Bürgermeister Tilo Kummer (Linke) gestimmt hatten.

SPD-Landesgeschäftsführerin Anja Zachow sagte am Montag auf Anfrage in Erfurt, es sei noch nicht sicher, ob der Antrag auf ein Parteiordnungsverfahren, den mehrere SPD-Mitglieder stellten, bereits in der Vorstandssitzung am 12. Januar behandelt werde oder später. Sie bestätigte, dass der Antrag auf ein Parteiverfahren gegen die beiden Männer eingereicht worden sei. Das Verhalten der Stadträte sorgte nicht nur in der SPD für Kritik. In Thüringen wird die AfD wegen rechtsextremer Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet.

„Die Diskussion über ein Parteiordnungsverfahren kommt jetzt in Gang“, sagte Zachow. Der SPD-Vorsitzende und Innenminister Georg Maier hatte das Verhalten der SPD-Stadträte kritisiert, wollte aber zunächst das interne Gespräch suchen.

„Insbesondere in Thüringen, mit extrem hohen Wahlergebnissen für die AfD, dem Dammbruch vom 5. Februar 2020, einer Vielzahl von Rechtsrockkonzerten und einem ausgedehnten Netzwerk rechter Strukturen ist für uns als Sozialdemokratische Partei klar, dass es keine Form der Zusammenarbeit mit Rechtsextremen geben darf - weder im Land, noch auf der kommunalen Ebene“, heißt es in dem Schreiben an den Landesvorstand.

Der Antrag auf ein Parteiordnungsverfahren wurde unter anderem von den SPD-Landtagabgeordneten Diana Lehmann und Denny Möller sowie der Ostthüringer Bundestagsabgeordneten Elisabeth Kaiser vorgelegt. Er sei für die Vorstandssitzung am 12. Januar gedacht, äußerte Lehmann. Nach ihren Angaben war eine dritte SPD-Stadträtin, die mit der AfD gestimmt hatte, kurz nach dem Vorfall aus der Partei ausgetreten.

Ein Parteiordnungsverfahren wird vom innerparteilichen Schiedsgericht geführt. Es geht dabei um Parteistrafen wie die Niederlegung von Ämtern bis hin zum Parteiausschluss.

© dpa-infocom, dpa:230102-99-80300/2

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