Datenschutz und Kinderfotos:"Hier herrscht definitiv Hilflosigkeit"

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So könnte es aussehen, wenn die Betreiber einer Kindertagesstätte im Umgang mit Bild-Veröffentlichungen sichergehen wollen. (Foto: Symbolbild imago/MITO)

Eine Kindertagesstätte in NRW hat Erinnerungsmappen mit geschwärzten Fotos verteilt. Eine Anwältin erklärt, warum der Umgang mit dem Thema Datenschutz oft absurde Auswüchse annimmt.

Interview von Violetta Simon

Eine katholische Kindertagesstätte in Nordrhein-Westfalen hat ganz besondere Erinnerungsmappen an die Vorschulkinder verteilt: Alle Gesichter anderer Kinder wurden mit schwarzem Edding unkenntlich gemacht - aus Datenschutzgründen. Nele Trenner ist mit der Problematik vertraut. Gemeinsam mit ihren Kollegen von Kitarechtler.de vertritt die Anwältin Eltern und Betreiber von Kindertagesstätten. Im Gespräch mit der SZ erklärt die Expertin für Datenschutz, wie es zu solchen absurden Maßnahmen kommen kann.

SZ: Eine Erinnerungsmappe mit Gesichtern, an die sich niemand erinnern kann, weil alle anderen Gesichter geschwärzt sind - was sagen Sie dazu?

Nele Trenner: Klar, die Empörung ist erst mal groß. Natürlich ist es absurd, eine Erinnerung im Nachhinein zu schwärzen, statt zuvor die Erlaubnis einzuholen, das Foto zu zeigen. Abgesehen davon aber hat der Träger hier tatsächlich richtig gehandelt.

Müssen Eltern nicht genau für solche Fälle im Vorhinein eine entsprechende Erklärung abgeben?

Schon, und diese gelten in der Regel auch weiter. Allerdings kommt es vor, dass sich Eltern später darauf berufen, dass ihre Erklärung nicht wirksam ist, weil sie nicht explizit in diesem Zusammenhang erfolgte - oder nicht freiwillig. Zum Beispiel, wenn die Einverständniserklärung nicht separat eingeholt wurde, sondern Teil des Aufnahmevertrags war. Dann kann ein gewisser Erfüllungsdruck entstehen, weil Eltern womöglich fürchten, durch eine Verweigerung den Kita-Platz nicht zu bekommen. In so einem Fall könnten Eltern im Nachhinein eine Unterlassung fordern.

Anwältin Nele Trenner, Spezialistin für Datenschutz im Bereich Kinderbetreuung. (Foto: privat)

Bleibt die Frage, warum die Kindergesichter mit schwarzem Edding-Stiften überkritzelt wurden - hätte man keine schönere Alternative finden können?

Man hätte natürlich auch lustige Smiley-Aufkleber verwenden können. Aber in dem Fall musste es offensichtlich schnell gehen. Möglicherweise gab es in letzter Minute von oben den Hinweis auf die Datenschutzverordnung und die Verantwortlichen standen vor der Wahl: schwärzen oder gar nicht veröffentlichen.

Also ein Akt der Verzweiflung?

Hier herrscht definitiv Hilflosigkeit, und das ist auch kein Wunder. Überall liest und hört man etwas anderes - nach dem Motto "Zwei Juristen, drei Meinungen". Viele haben das Gefühl, sie dürfen überhaupt nicht mehr fotografieren. Das ist natürlich Quatsch.

Wie könnte eine praktikable Lösung aussehen?

Man sollte die Erlaubnis rechtzeitig einholen. Das kann man juristisch so gestalten, dass es im Nachhinein keine Unsicherheiten mehr gibt. Damit die Erzieher eben nicht beim Gruppenfoto sagen müssen: "Du da, stell dich zur Sicherheit lieber an die Seite, falls deine Eltern was dagegen haben." Oder einen Balken aufs Gesicht kleben müssen.

Wie findet man einen vernünftigen Weg in Zeiten, in denen viele ihre Kinder auf Instagram, Facebook und Co. ungefragt zur Schau stellen?

Sehr gute Frage. Zumal die Eltern oft höchst verwundert sind, wenn ihr Kind solche Fotos entdeckt und verlangt, dass man sie löscht. Hier gilt eindeutig: Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild - selbst Kinder. Zwar können sie nicht die Rechte an ihrem Bild freigeben, indem sie einer Veröffentlichung schriftlich zustimmen. Was sie aber tun können: In ihrer Sprache deutlich machen, dass Fremde ein bestimmtes Foto oder alle Fotos nicht sehen sollen. Ein klares Nein genügt.

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Auch wenn viele den Kopf über die geschwärzten Gesichter schütteln mögen - solche Auswüchse sind kein Einzelphänomen.

Allerdings. Es kam schon vor, dass wir gefragt wurden, ob der Hygieneplan mit den eingetragenen Personen für die Kontrolle der Kühlschranktemperatur wieder abgehängt werden muss, weil er womöglich datenschutzrechtlich sensibel sei! Oft erleben wir aber auch eine Art Schockstarre, in der die Verantwortlichen erst einmal gar nichts mehr machen. Was genauso sinnlos ist.

Die Verschärfung des Datenschutzgesetzes verstärkt diese Ängste noch.

Die ist aber nicht neu, die neue Datenschutzverordnung gilt bereits seit zwei Jahren, und viele der Regelungen gab es lange zuvor. Nur ist jetzt die Übergangsfrist abgelaufen und damit das Gesetz wieder ins Bewusstsein gerückt. Außerdem wurde das Bußgeld erhöht.

Wenn der Datenschutz für Menschen gedacht ist - warum wird er nicht so vermittelt, dass Menschen ihn auch anwenden können?

Weil er nicht von Praktikern gemacht wurde. Im normalen Alltag kann man das kaum noch ohne juristischen Sachverstand lösen. Dennoch sollte man sich nicht verrückt machen lassen. Es ist ja nicht so, dass jetzt jeder sofort verklagt wird. Da geht man einen Schritt zurück und überlegt einfach mal: Was würde ich davon halten, wenn das meine persönlichen Daten wären? Möchte ich gefragt werden, ob so ein Bild veröffentlicht werden darf? Wenn ja, sollte man den Betroffenen ebenfalls diese Frage stellen. Das funktioniert tatsächlich noch mit dem gesunden Menschenverstand.

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