Prozess:Entschuldigung für Kampfhundeattacke

Lesezeit: 1 min

Ein Hund der Rasse American Staffordshire Terrier. (Foto: Peter Förster/dpa)
  • Zwei junge Männer haben zwei American Staffordshire Terrier auf einen 15-Jährigen gehetzt.
  • Das Opfer wurde schwer verletzt, Teile seiner Nase und seiner rechten Ohrmuschel wurden abgerissen.
  • Dem 17- und dem 22-Jährigen drohen wegen gefährlicher Körperverletzung bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Sie sollen zwei Kampfhunde auf einen Teenager gehetzt haben - dafür müssen sich zwei junge Männer nun vor dem Landgericht Heidelberg verantworten. Die Anklage wirft dem 17- und dem 22-Jährigen gefährliche Körperverletzung vor. Ein dritter 22-jähriger Angeklagter steht vor Gericht, weil er seinem jüngeren Bruder die beiden American Staffordshire Terrier zum Spazierengehen überlassen haben soll.

Nur Erwachsene dürfen jeweils einen Kampfhund führen, der gesichert sein muss, wenn er noch keine Wesensprüfung bestanden hat. Zum Prozessauftakt an diesem Dienstag waren auch das Opfer und der Polizist, der zuerst am Tatort war, geladen.

Kommentar zur Hundeattacke
:Vom Menschen zum Monster gemacht

Was soll mit einem Hund geschehen, der seinen Halter getötet hat? Er kann nicht "Schuld tragen" im menschlichen Sinne, hat aber auch nicht die Rechte eines Menschen.

Kommentar von Matthias Drobinski

Die verbotswidrig weder mit Maulkorb noch mit Leine gesicherten aggressiven Tiere hatten den damals 15-Jährigen am Pfingstmontag auf freiem Feld bei Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) vom Rad gerissen und schwer verletzt. Teile seiner Nase und seiner rechten Ohrmuschel wurden abgerissen, die linke Ohrmuschel durchtrennt.

Der Bruder des Hundehalters und sein Begleiter sollen sich durch eine Bemerkung des Jungen provoziert gefühlt und beschlossen haben, ihm eine Lektion zu erteilen. Daraufhin haben sie laut Anklage den Rüden und die Hündin auf den Jungen gehetzt, wobei der jüngere der beiden sie noch mit den Worten "Fass" und "Greif" angestachelt haben soll. Dem Hundehalter wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Sein Bruder sitzt in Untersuchungshaft.

Der 17 Jahre alte Hauptangeklagte hat am ersten Verhandlungstag um Entschuldigung gebeten. Er sei leichtsinnig, unerfahren und überfordert im Umgang mit den beiden American Staffordshire Terrier gewesen.

Die Verhandlung der Jugendkammer ist auf fünf Termine bis Mitte Dezember anberaumt. Das Strafmaß für gefährliche Körperverletzung liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe, für fahrlässige Körperverletzung bei bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

© SZ.de/dpa/mkoh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusHunde
:Das macht der sonst nie

Nachdem Chico seine Besitzer totgebissen hat, gibt es eine irrwitzige Diskussion darüber, ob der Hund weiterleben darf. Über verhaltensauffällige Tiere und Menschen.

Von Laura Hertreiter

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: