Justiz - Wiesbaden:Mobiliar und Kleidung sind im Gefängnis genau festgelegt

Justiz - Wiesbaden: Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Standardausstattung einer hessischen Gefängniszelle beim Mobiliar umfasst neun Positionen. Das sind neben Bett und Matratze unter anderem ein Mülleimer, Bücher-Wandregale sowie eine Bilderleiste, wie aus einer Antwort des Justizministeriums in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion hervorgeht. Außerdem stehen in einer Einzelzelle ein Tisch, ein Stuhl, ein Kleiderschrank sowie ein Regal mit Lebensmittel- und Wertfach.

Feste Intervalle für die Renovierung der Räume oder den Austausch von Inventar gebe es nicht, erklärte das Ministerium. Dies entscheide die Justizvollzugsanstalt.

Zur Standardausstattung bei der Kleidung zählten 16 Positionen. Neben kurz- und langärmligen Oberhemden sowie Hosen in verschiedenen Ausführungen gehörten unter anderem Badepantinen und ein Parka dazu. Auch hier sei eine maximale Nutzungsdauer nicht definiert, erläuterte das Ministerium. Schadhafte Kleidung werde bei Bedarf repariert oder ausgetauscht.

© dpa-infocom, dpa:220702-99-882971/2

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