Schleswig:Bad Segeberg scheitert mit Schadensersatzklage

Schleswig (dpa/lno) - Die Stadt Bad Segeberg ist mit ihrer Schadensersatzklage gegen zwei ehemalige Bürgermeister vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht habe die Klage wegen fehlender Kausalität abgewiesen, sagte ein Sprecher am Dienstag. Die Kammer hatte am Montag darüber zu entscheiden, ob die ehemaligen Verwaltungschefs bei einer fast 15 Jahre zurückliegenden Investition in ein Pflegeheim fahrlässig agiert und dadurch einen Millionenschaden für die Stadt verursacht hatten.

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Schleswig (dpa/lno) - Die Stadt Bad Segeberg ist mit ihrer Schadensersatzklage gegen zwei ehemalige Bürgermeister vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gescheitert. Das Gericht habe die Klage wegen fehlender Kausalität abgewiesen, sagte ein Sprecher am Dienstag. Die Kammer hatte am Montag darüber zu entscheiden, ob die ehemaligen Verwaltungschefs bei einer fast 15 Jahre zurückliegenden Investition in ein Pflegeheim fahrlässig agiert und dadurch einen Millionenschaden für die Stadt verursacht hatten.

Das Gericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Zusammenhang zwischen dem Agieren der Beklagten und dem eingetretenen Schaden nicht zu erkennen sei, sagte der Sprecher. Ob eine Dienstpflichtverletzung vorgelegen habe und ob die geltend gemachten Ansprüche bereits verjährt seien, ließ die Kammer nach Angaben des Gerichtssprechers offen. Die Stadt Bad Segeberg war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. 

Die Stadt Bad Segeberg hatte die ehemaligen Bürgermeister bereits 2012 auf insgesamt 400 000 Euro Schadenersatz verklagt. Dabei ging es um den schon damals zehn Jahre zurückliegenden Bau eines Pflegezentrums für Demenzkranke, der mit mehr als neun Millionen Euro rund fünf Millionen Euro teurer wurde als geplant. Schließlich verkaufte die Stadt das Heim 2013 mit mehr als vier Millionen Euro Verlust. Dass die Klage erst jetzt verhandelt wurde, begründete der Sprecher mit der Überlastung des Gerichts.

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