Justiz - Saarbrücken:Toter U-Häftling: Keine Hinweise auf unnatürlichen Tod

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Fall des tot aufgefundenen Untersuchungshäftlings in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken gibt es nach der Obduktion keine Hinweise auf einen unnatürlichen Tod. Fremdverschulden könne ausgeschlossen werden, sagte der Sprecher des Justizministeriums am Mittwoch in Saarbrücken. Zudem gebe es keine Indizien dafür, dass der 56-Jährige sich selbst getötet habe. "Typische Anzeichen wie ein Abschiedsbrief fehlen."

Die Leiche des 56-Jährigen war am Montagmorgen beim Aufschließen seiner Einzelzelle entdeckt worden. Genauere Erkenntnisse zur Todesursache bringe möglicherweise eine toxikologische Untersuchung, deren Ergebnis in den nächsten Tagen erwartet werde.

Der Mann sei Hauptverdächtiger in einem Ermittlungsverfahren gegen eine mutmaßliche Bande von Internet-Betrügern gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Mittwoch mit. Dabei gehe es um gewerbsmäßigen Bandenbetrug im Zusammenhang mit verschiedenen Online-Trading-Plattformen, über die Anleger um viel Geld gebracht worden sein sollen.

Die Anzahl der Geschädigten und die Höhe des Schadens lassen sich laut Staatsanwaltschaft nicht abschließend feststellen. Auf drei der Plattformen verteilt konnten bislang 271 Geschädigten ein Schaden von insgesamt rund 15,8 Millionen Euro zugeordnet werden. Auf drei dieser Plattformen seien allein rund 124 000 deutsche Nutzer registriert gewesen. Die Ermittlungen dauerten an.

Der tote Häftling sei zunächst im Januar 2019 aufgrund eines österreichischen Haftbefehls in Österreich festgenommen, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Saarbrücken vom April 2019 wurde er dann im Oktober 2019 ans Saarland überstellt. Zuvor hatten das "Handelsblatt" und andere Medien darüber berichtet.

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