Nürnberg (dpa) - Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen hat. Das teilte Mollaths Anwalt Gerhard Strate der dpa mit. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Mollaths Grundrecht auf Freiheit dadurch verletzt worden war. Dieser war gegen seinen Willen sieben Jahre in der Psychiatrie untergebracht
Justiz:Neue Verfassungsbeschwerde Mollaths
Nürnberg (dpa) - Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen hat. Das teilte Mollaths Anwalt Gerhard Strate der dpa mit. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass Mollaths Grundrecht auf Freiheit dadurch verletzt worden war. Dieser war gegen seinen Willen sieben Jahre in der Psychiatrie untergebracht
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