Justiz:Nachfrage nach Opferberatung und Zeugenbetreuung gestiegen

Ein Schild mit der Aufschrift „Zeugenbetreuung“ über einem Infoschalter am Frankfurter Landgericht. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Mehr Straftaten - mehr Betroffene: In Hessen benötigen mehr Menschen Hilfe, weil sie Opfer oder Zeugen von Kriminalität wurden. Die Unterstützung steht jedem und jeder von ihnen zu und ist kostenlos.

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Gießen/Wiesbaden/Hanau (dpa/lhe) - Angesichts einer gestiegenen Zahl von Straftaten im vergangenen Jahr haben sich auch deutlich mehr Menschen Hilfe bei den Beratungsstellen für Opfer und Zeugen in Hessen gesucht. Wie das hessische Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte, wurden in der Opferberatung insgesamt 3607 Menschen unterstützt, das waren 112 mehr als im Jahr 2022. Vor allem an den Standorten Darmstadt, Fulda, Gießen und Kassel habe die Nachfrage nach den Angeboten der Opferhilfeeinrichtungen deutlich zugenommen, während in Hanau und Wiesbaden jeweils weniger Fälle als im Vorjahr registriert wurden.

Auch in der Zeugenbetreuung stiegen die Fallzahlen - hier wandten sich 2413 Personen an die Beratungsstellen und damit 13,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Damit seien der coronabedingte Rückgang und die damit verbundenen Einschränkungen im Justizalltag vollständig kompensiert worden, erklärte das Ministerium. Bei den Ratsuchenden handelte es sich überwiegend um Erwachsene (83,9 Prozent), die Helferinnen und Helfer begleiteten aber auch Jugendliche (11,9 Prozent) und Kinder (4,3 Prozent). Von den Personen, die als Opfer zugleich Zeugen einer Straftat wurden, waren fast 70 Prozent weiblich. Auch in der Opferberatung machten Frauen mit 67,5 Prozent den größten Teil der Betroffenen aus.

Eine Zeugenbegleitung gibt es in Hessen bereits seit 1987. Als erstes Bundesland habe Hessen damit der häufig schwierigen Situation von Zeugen vor Gericht gerecht werden wollen. Die Situation für die Betroffenen in Gerichtsgebäuden habe sich mit der Einrichtung spezieller Räumlichkeiten deutlich verbessert. Die Angebote setzen keinen Antrag voraus und stehen allen Opfern und/oder Zeugen zur Verfügung, erklärte das Ministerium.

© dpa-infocom, dpa:240502-99-884561/2

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