Justiz:Im Zweifel für die Angeklagte

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Eng vergittert sind die Zellen in der JVA in Preungesheim, in der die 59-Jährige einsaß. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Darmstadt, Frankfurt, Straßburg, Karlsruhe, Kassel: Ein Mordfall wandert durch die Gerichte. Zehn Jahre nach ihrer Verurteilung ist die mutmaßliche Täterin nun auf freiem Fuß - hat ein Gericht Fehler gemacht?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Strafjustiz, das weiß man, ist nicht berühmt für ihre Fehlerkultur, im Gegenteil. Anstatt einzugestehen, dass ihnen bei einem Urteil eine Panne unterlaufen ist, scheuen Gerichte oft keinen argumentativen Aufwand, um jeden Zweifel an der Korrektheit ihrer Arbeit zu zerstreuen. Jetzt aber war es so weit. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat - natürlich ohne das Wort Fehler zu gebrauchen - einen Fehler der Justiz zugegeben. Es hat eine 59-jährige Frau aus dem Gefängnis im Frankfurter Stadtteil Preungesheim entlassen, die 2014 vom Landgericht Darmstadt wegen Mordes an ihrem Ehemann zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Es kommt zur Wiederaufnahme - der Fall wird neu aufgerollt. Ausgang: Ungewiss.

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