Speyer (dpa) - Wenn Autofahrer von der Polizei zur Blutprobe gebeten werden, muss dafür voraussichtlich von 2017 an kein Richter mehr eingeschaltet werden. Das Bundesjustizministerium will erreichen, dass für diese Maßnahme künftig eine Anordnung der Staatsanwaltschaft genügt. Das Vorhaben könne im günstigen Fall zum Jahresende oder Anfang 2017 Gesetz werden, sagte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig. Der Plan gehört zu den Reformvorschlägen einer Expertenkommission, die vom Ministerium eingesetzt worden war. Das Ziel: Strafverfahren effektiver gestalten.
Justiz:Ministerium will Blutprobe ohne richterliche Anordnung
Speyer (dpa) - Wenn Autofahrer von der Polizei zur Blutprobe gebeten werden, muss dafür voraussichtlich von 2017 an kein Richter mehr eingeschaltet werden. Das Bundesjustizministerium will erreichen, dass für diese Maßnahme künftig eine Anordnung der Staatsanwaltschaft genügt. Das Vorhaben könne im günstigen Fall zum Jahresende oder Anfang 2017 Gesetz werden, sagte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, Stefanie Hubig. Der Plan gehört zu den Reformvorschlägen einer Expertenkommission, die vom Ministerium eingesetzt worden war. Das Ziel: Strafverfahren effektiver gestalten.
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