Justiz:Maas will TV-Übertragung aus Bundesgerichten begrenzt erlauben

Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Heiko Maas will das strikte Verbot von TV-Übertragungen aus Gerichtssälen nach mehr als 50 Jahren lockern. Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte sollen künftig in Bild und Ton übertragen werden dürfen, wenn der Vorsitzende Richter es zulässt. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums hervor, der der dpa vorliegt. Zuerst berichtete die "Süddeutsche Zeitung" darüber. Maas sagte: "Wir wollen aus dem Gerichtssaal auch in Zukunft keine Showbühne machen." Die Rechte der Verfahrensbeteiligten müssten gewahrt bleiben.

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Berlin (dpa) - Bundesjustizminister Heiko Maas will das strikte Verbot von TV-Übertragungen aus Gerichtssälen nach mehr als 50 Jahren lockern. Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte sollen künftig in Bild und Ton übertragen werden dürfen, wenn der Vorsitzende Richter es zulässt. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Ministeriums hervor, der der dpa vorliegt. Zuerst berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ darüber. Maas sagte: „Wir wollen aus dem Gerichtssaal auch in Zukunft keine Showbühne machen.“ Die Rechte der Verfahrensbeteiligten müssten gewahrt bleiben.

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