Landau in der Pfalz:Urteile in Landauer Mordprozess teilweise aufgehoben

Landau/Karlsruhe (dpa/lrs) - Der Bundesgerichtshof hat nach dem gewaltsamen Tod einer 86-Jährigen in Landau die Urteile gegen zwei der Täter wegen Mordes teilweise aufgehoben. Dies gab das Landgericht am Montag bekannt. Die Karlsruher Richter bemängelten, dass den Männern nur zwei statt vier Merkmale des Mordtatbestands angelastet werden könnten. Sie verwiesen das Verfahren an das Landgericht Landau zurück.

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Landau/Karlsruhe (dpa/lrs) - Der Bundesgerichtshof hat nach dem gewaltsamen Tod einer 86-Jährigen in Landau die Urteile gegen zwei der Täter wegen Mordes teilweise aufgehoben. Dies gab das Landgericht am Montag bekannt. Die Karlsruher Richter bemängelten, dass den Männern nur zwei statt vier Merkmale des Mordtatbestands angelastet werden könnten. Sie verwiesen das Verfahren an das Landgericht Landau zurück.

Die Frau aus Landau-Mörlheim war 2016 nach einem Raubüberfall in ihrem Haus an den Folgen heftiger Tritte und Schläge gestorben. Die zwei Täter wurden 2017 wegen Mordes verurteilt. Ein dritter Mann, der nach Ungarn geflohen war, steht derzeit in Landau vor Gericht.

Das Landgericht Landau muss nun entscheiden, ob es sich tatsächlich um eine „besondere Schwere der Schuld“ handelt. Das würde eine vorzeitige Haftentlassung ausschließen. Es sei außerdem zu klären, ob einer der Verurteilten strafmildernd behandelt werden müsse, da er zwei seiner Mittäter belastet habe.

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