Köln (dpa) - Das Kölner Landgericht schwenkt im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Porno-Schauens im Internet um. Eine Zivilkammer des Gerichts habe Beschwerden von Anschlussinhabern stattgegeben, teilte das Gericht mit. Ihre Namen und Anschriften hätten nicht an die "The Archive AG", die nach eigenen Angaben die Rechte an den Sexvideos hält, herausgegeben werden dürfen. In dem Antrag der "The Archive AG" sei von Downloads die Rede gewesen, erklärte die Zivilkammer. Dabei habe es sich tatsächlich um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform gehandelt.
Justiz:Kölner Landgericht folgt Beschwerde von Abgemahnten in Porno-Fall
Köln (dpa) - Das Kölner Landgericht schwenkt im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Porno-Schauens im Internet um. Eine Zivilkammer des Gerichts habe Beschwerden von Anschlussinhabern stattgegeben, teilte das Gericht mit. Ihre Namen und Anschriften hätten nicht an die "The Archive AG", die nach eigenen Angaben die Rechte an den Sexvideos hält, herausgegeben werden dürfen. In dem Antrag der "The Archive AG" sei von Downloads die Rede gewesen, erklärte die Zivilkammer. Dabei habe es sich tatsächlich um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform gehandelt.
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