Hamm:Sexualstraftäter: OLG Urteil zu unbegleiteten Ausgängen

Lesezeit: 1 min

Hamm (dpa/lnw) - Nach zweieinhalb Jahrzehnten kann es rund um die Gerichts-Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn wieder einen unbegleiteten Ausgang von Sexualstraftätern geben. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit einem Beschluss eine Sonderregelung gekippt, die das nach dem Tod eines Kindes im Jahr 1994 in den Folgejahren verhindert hat. Um die psychische Belastung von Anwohnern gering zu halten, galt diese Regelung für den Kreis Soest und Nachbarbezirke.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamm (dpa/lnw) - Nach zweieinhalb Jahrzehnten kann es rund um die Gerichts-Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn wieder einen unbegleiteten Ausgang von Sexualstraftätern geben. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit einem Beschluss eine Sonderregelung gekippt, die das nach dem Tod eines Kindes im Jahr 1994 in den Folgejahren verhindert hat. Um die psychische Belastung von Anwohnern gering zu halten, galt diese Regelung für den Kreis Soest und Nachbarbezirke.

Das Oberlandesgericht (OLG) hat dies nach einer Beschwerde eines betroffenen Patienten jetzt gekippt und den entsprechenden Beschluss am Montag veröffentlicht. Der mittlerweile entlassene 55-Jährige wollte für die Berufseingliederung im Kreis Soest ein vierwöchiges Praktikum machen. Die Klinik lehnte dies mit Hinweis auf die Sonderregelung ab. Das Landgericht Paderborn bestätigte diese Sicht und verwies auf das besonders ausgeprägte Schutzinteresse der Bevölkerung. Diese Auslegung aber hält das OLG für rechtswidrig (Az.: 1 Vollz(Ws) 64/17 und 65/17, rechtskräftiger Beschluss vom 22. November 2017).

Der Patient, den das Landgericht Münster 2013 wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft und Unterbringung in einer Gerichtspsychiatrie verurteilt hatte, sei als geeignet für unbegleitete Einzelausgänge eingestuft worden. Eine Sonderregelung oder politische Vereinbarungen, bei dem ein Pfleger den Betroffenen begleitet, um das Vertrauen der Anwohner zurückzugewinnen, darf nach Ansicht des OLG das Maßregelvollzugsgesetz des Landes NRW nicht außer Kraft setzen.

„Der pflegerisch begleitete Ausgang als einer der ersten Schritte im Rahmen jeder Lockerungsprogression besteht aber grundsätzlich für alle Patienten weiter fort“, sagte Uwe Dönisch-Seidel, Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen. „Der Beschluss des OLG Hamm stellt somit keine Einschränkung der Sicherheit des nordrhein-westfälischen Maßregelvollzuges dar“, sagte der Vertreter des Landes zu dem Urteil.

Laut dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Betreiber von Maßregelvollzugskliniken gibt es auch in Rheine eine Vereinbarung zwischen dem Land und der Stadt. Auch hier sei den Anwohnern versprochen worden, dass Patienten nicht unbegleitet im Stadtgebiet unterwegs sind. „Allerdings gibt es in Rheine generell keine Patienten, für die eine solche Lockerung überhaupt infrage kommt“, sagte ein LWL-Sprecher dazu der dpa.

Dönisch-Seidel verweist darauf, dass er bei Bürgerveranstaltungen in den vergangenen Jahren, bei denen es um Klinik-Neubauten wie in Dortmund, Herne oder Lünen ging, immer auf die historisch besondere Situation in Eickelborn verwiesen habe. „Wir haben immer klar gemacht, dass diese Sonderlösung nicht übertragbar ist“, sagte der Landesbeauftragte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: