Hamm:Sexualstraftäter: OLG kippt Sonderregelung

Hamm (dpa/lnw) - Nach zweieinhalb Jahrzehnten kann es rund um die Gerichts-Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn wieder einen unbegleiteten Ausgang von Sexualstraftätern geben. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit einem Beschluss eine Sonderregelung gekippt, die das nach dem Tod eines Kindes im Jahr 1994 in den Folgejahren verhindert hat. Um die Belastung von Anwohnern gering zu halten, galt diese Regelung für den Kreis Soest und Nachbarbezirke.

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Hamm (dpa/lnw) - Nach zweieinhalb Jahrzehnten kann es rund um die Gerichts-Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn wieder einen unbegleiteten Ausgang von Sexualstraftätern geben. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit einem Beschluss eine Sonderregelung gekippt, die das nach dem Tod eines Kindes im Jahr 1994 in den Folgejahren verhindert hat. Um die Belastung von Anwohnern gering zu halten, galt diese Regelung für den Kreis Soest und Nachbarbezirke.

Das Oberlandesgericht (OLG) hat dies nach einer Beschwerde eines betroffenen Patienten jetzt gekippt und den entsprechenden Beschluss am Montag veröffentlicht. Der mittlerweile entlassene 55-Jährige wollte für die Berufseingliederung im Kreis Soest ein vierwöchiges Praktikum machen. Die Klinik lehnte dies mit Hinweis auf die Sonderregelung ab. Das Landgericht Paderborn bestätigte diese Sicht und verwies auf das besonders ausgeprägte Schutzinteresse der Bevölkerung. Diese Auslegung aber hält das OLG für rechtswidrig (Az.: 1 Vollz(Ws) 64/17 und 65/17, rechtskräftiger Beschluss vom 22. November 2017).

Der Patient, den das Landgericht Münster 2013 wegen Vergewaltigung zu drei Jahren Haft und Unterbringung in einer Gerichtspsychiatrie verurteilt hatte, sei als geeignet für unbegleitete Einzelausgänge eingestuft worden. Eine Sonderregelung oder politische Vereinbarungen, bei dem ein Pfleger den Betroffenen begleitet, um das Vertrauen der Anwohner zurückzugewinnen, darf nach Ansicht des OLG das Maßregelvollzugsgesetz des Landes NRW nicht außer Kraft setzen.

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