Justiz:Gericht spricht Familie 90 000 Euro für vertauschtes Kind zu

Graz (dpa) - In Österreich bekommt eine Familie 90 000 Euro, weil ihre Tochter vertauscht worden ist. Das Landgericht Graz sah es als erwiesen an, dass es 1990 im Landeskrankenhaus zur Verwechslung zweier Neugeborener gekommen war. Außerdem muss die Krankenanstaltengesellschaft die Kosten für die Adoption der Tochter in Höhe von etwa 2000 Euro zahlen. Die betroffene Familie hatte erst vor einigen Jahren bei einer Blutuntersuchung erfahren, dass die Tochter nicht das leibliche Kind sein kann. Weitere Beteiligte der Verwechslung wurden bisher nicht gefunden.

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Graz (dpa) - In Österreich bekommt eine Familie 90 000 Euro, weil ihre Tochter vertauscht worden ist. Das Landgericht Graz sah es als erwiesen an, dass es 1990 im Landeskrankenhaus zur Verwechslung zweier Neugeborener gekommen war. Außerdem muss die Krankenanstaltengesellschaft die Kosten für die Adoption der Tochter in Höhe von etwa 2000 Euro zahlen. Die betroffene Familie hatte erst vor einigen Jahren bei einer Blutuntersuchung erfahren, dass die Tochter nicht das leibliche Kind sein kann. Weitere Beteiligte der Verwechslung wurden bisher nicht gefunden.

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