Extremismus:Noch keine Entscheidung im Verfahren um Polizei-Chatgruppe

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Ein Streifenwagen der Polizei steht mit Blaulicht an einem Einsatzort. (Foto: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Zur Anklage im Verfahren um eine Chatgruppe Frankfurter Polizisten mit rechtsextremen Inhalten gibt es noch keine Entscheidung durch das Oberlandesgericht (OLG). Eine Sprecherin des OLG sagte am Donnerstag, die Akten für das Beschwerdeverfahren seien noch nicht beim zuständigen Senat eingetroffen.

Anfang März war bekannt geworden, dass das Landgericht Frankfurt die Anklage nicht zugelassen hatte. Damit war die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt worden. Die Strafkammer habe eine Verbreitung der Inhalte nicht als gegeben angesehen, da es sich um eine geschlossene Chatgruppe gehandelt habe, hieß es damals. Auch wurde demnach kein hinreichender Tatverdacht wegen Volksverhetzung und anderer Delikte gesehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin sofortige Beschwerde eingelegt, über die das OLG entscheiden muss. Zuvor steht allerdings noch eine Prüfung und Stellungnahme durch die Generalstaatsanwaltschaft an. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagte, die umfangreiche Akte werde mit Hochdruck bearbeitet. Die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen.

Der Hinweis der Frankfurter Staatsanwaltschaft auf eine Revisionsentscheidung in einem anderen Verfahren lasse keine Rückschlüsse auf die Entscheidung über das Chatgruppenverfahren zu, hieß es. Beurteilt werde stets der jeweilige Einzelfall mit seinen Besonderheiten.

Die Chatgruppe von Beamten des ersten Frankfurter Polizeireviers war im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den „NSU 2.0“-Drohschreiben aufgedeckt worden. Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie waren im August 2018 mit dem Tode bedroht und rassistisch beleidigt worden. Die Ermittlungen ergaben, dass persönliche Daten der Juristin, die öffentlich nicht zugänglich waren, kurz vor Eintreffen des ersten Drohschreibens von einem Polizeicomputer in dem Revier abgerufen worden waren. Bei den weiteren Nachforschungen stießen die Ermittler auch auf die Chatgruppe.

© dpa-infocom, dpa:230330-99-147299/2

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