Berlin (dpa) - Der umstrittene Majestätsbeleidigungs-Paragraf ist abgeschafft. Der Bundestag beschloss in der Nacht einstimmig die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Er stellte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe, es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann vorgegangen war. Das Strafverfahren um dessen „Schmähgedicht“ wurde allerdings eingestellt.
Justiz:Die Majestätsbeleidigung ist Geschichte
Berlin (dpa) - Der umstrittene Majestätsbeleidigungs-Paragraf ist abgeschafft. Der Bundestag beschloss in der Nacht einstimmig die Streichung des Paragrafen 103 aus dem Strafgesetzbuch. Er stellte die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe, es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann vorgegangen war. Das Strafverfahren um dessen "Schmähgedicht" wurde allerdings eingestellt.
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