Berlin:CDU beantragt erneut Akteneinsicht zu Generalstaatsanwältin

Berlin (dpa/bb) - Die oppositionelle Berliner CDU-Fraktion hat erneut Einsicht in Akten zur Auswahl der künftigen Generalstaatsanwältin Margarete Koppers beantragt. Damit solle der im Raum stehende Vorwurf geklärt werden, Justiz-Staatssekretärin Margit Gottstein habe das Parlament belogen, teilte der rechtspolitische Sprecher Sven Rissmann am Dienstag mit. Sollte sich dies bestätigen, seien eine Sondersitzung des Rechtsausschusses sowie personelle Konsequenzen unumgänglich.

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Berlin (dpa/bb) - Die oppositionelle Berliner CDU-Fraktion hat erneut Einsicht in Akten zur Auswahl der künftigen Generalstaatsanwältin Margarete Koppers beantragt. Damit solle der im Raum stehende Vorwurf geklärt werden, Justiz-Staatssekretärin Margit Gottstein habe das Parlament belogen, teilte der rechtspolitische Sprecher Sven Rissmann am Dienstag mit. Sollte sich dies bestätigen, seien eine Sondersitzung des Rechtsausschusses sowie personelle Konsequenzen unumgänglich.

In der Antwort auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Marcel Luthe hatte die Senatsjustizverwaltung mitgeteilt, dass bereits am 2. März ein „Auswahlvermerk“ zu Koppers fertiggestellt worden sei. Am 3. März sei dieser von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) unterschrieben worden. Mehr als drei Monate später sagte demnach Gottstein im Rechtsausschuss, Koppers sei noch nicht für den Posten bestimmt.

Um die Besetzung des Chefpostens gibt es seit langem Hickhack. Der Senat war jetzt aber dem Vorschlag von Behrendt gefolgt. Sollte es keine Konkurrentenklage geben, könnte die jetzige Vizepräsidentin der Polizei zum 1. September als Generalstaatsanwältin starten. Den ersten CDU-Antrag zur Akteneinsicht hatte die Justizverwaltung abgelehnt.

Die FDP-Fraktion erwägt eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht. Sie will die bisher abgelehnte Sondersitzung des Rechtsausschusses zu dem Thema Koppers durchsetzen. Der Opposition werde ansonsten ein „wichtiges, demokratisches Kontrollrecht verweigert“. Die CDU werde prüfen, ob sie sich gegebenenfalls einer solcher Klage anschließe, hieß es.

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