Brüssel (dpa) - Ein Berufungsgericht in Brüssel verhandelt heute über den Antrag eines Sexualstraftäters auf Sterbehilfe. Der wegen Mordes verurteilte Mann sitzt seit fast 30 Jahren im Gefängnis und leidet nach eigenen Angaben sehr unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen. Weil er nicht ausreichend therapiert wurde, will der 50-Jährige nun sterben. Ein anderes Gericht hat seinem Antrag bereits stattgegeben. Sein Anwalt hält die Bestätigung durch das Berufungsgericht für eine Formalie. In Belgien ist die Sterbehilfe erlaubt - nicht nur für Todkranke, sondern auch für Menschen, die psychisch leiden.
Justiz:Belgischer Sexualstraftäter verlangt vor Gericht Sterbehilfe
Brüssel (dpa) - Ein Berufungsgericht in Brüssel verhandelt heute über den Antrag eines Sexualstraftäters auf Sterbehilfe. Der wegen Mordes verurteilte Mann sitzt seit fast 30 Jahren im Gefängnis und leidet nach eigenen Angaben sehr unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen. Weil er nicht ausreichend therapiert wurde, will der 50-Jährige nun sterben. Ein anderes Gericht hat seinem Antrag bereits stattgegeben. Sein Anwalt hält die Bestätigung durch das Berufungsgericht für eine Formalie. In Belgien ist die Sterbehilfe erlaubt - nicht nur für Todkranke, sondern auch für Menschen, die psychisch leiden.
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