Brüssel (dpa) - Ein 30 Jahre lang eingesperrter Sexualstraftäter darf in Belgien wie von ihm selbst beantragt sterben. Ein Berufungsgericht in Brüssel billigte den Antrag des Häftlings auf aktive Sterbehilfe endgültig. Der 50 Jahre alte Frank Van Den Bleeken war als 20-Jähriger wegen Mordes und wegen mehrerer Vergewaltigungen verurteilt worden. Er leidet eigenen Angaben zufolge stark unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen. In Belgien hat der Fall Diskussionen über die Zustände im Strafvollzug ausgelöst.
Justiz:Belgischer Sexualstraftäter darf sterben
Brüssel (dpa) - Ein 30 Jahre lang eingesperrter Sexualstraftäter darf in Belgien wie von ihm selbst beantragt sterben. Ein Berufungsgericht in Brüssel billigte den Antrag des Häftlings auf aktive Sterbehilfe endgültig. Der 50 Jahre alte Frank Van Den Bleeken war als 20-Jähriger wegen Mordes und wegen mehrerer Vergewaltigungen verurteilt worden. Er leidet eigenen Angaben zufolge stark unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen. In Belgien hat der Fall Diskussionen über die Zustände im Strafvollzug ausgelöst.
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