Justiz:Amtsgericht Potsdam hält Redtube-Abmahnungen für unberechtigt

Potsdam (dpa) - Die massenhaften Abmahnungen wegen angeblichen Pornostreamings im Internet sind nach einem vorläufigen Urteil des Amtsgerichts Potsdam nicht rechtens. Damit hätte die Firma The Archive AG kein Anrecht auf Gebühren und Unterlassungserklärungen, die eine Kanzlei in ihrem Auftrag von zehntausenden Internetnutzern gefordert hatte. Die Menschen sollen urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Webseite Redtube.com angesehen haben. Vor mehreren Gerichten hatten Betroffene gegen die Abmahnungen geklagt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Potsdam (dpa) - Die massenhaften Abmahnungen wegen angeblichen Pornostreamings im Internet sind nach einem vorläufigen Urteil des Amtsgerichts Potsdam nicht rechtens. Damit hätte die Firma The Archive AG kein Anrecht auf Gebühren und Unterlassungserklärungen, die eine Kanzlei in ihrem Auftrag von zehntausenden Internetnutzern gefordert hatte. Die Menschen sollen urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Webseite Redtube.com angesehen haben. Vor mehreren Gerichten hatten Betroffene gegen die Abmahnungen geklagt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: