Ministerpräsidentin:Finanzielle Entlastungen: Dreyer zählt Neuregelungen auf

Lesezeit: 1 min

Bürgergeld, Freibeträge, Wohngeldreform: Ministerpräsidentin Dreyer listet mit Blick auf 2023 die beschlossenen bundesweiten Neuregelungen auf. Dreyer ist sich sicher: Die Änderungen helfen vielen Menschen, besonders Kindern und Familien.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mainz (dpa/lrs) - Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat zum Jahreswechsel auf die kommenden finanziellen Entlastungen für die Rheinland-Pfälzer hingewiesen. „Mit den 2023 in Kraft tretenden Entlastungsregelungen soll insbesondere jenen geholfen werden, die Hilfe aktuell am meisten benötigen, und dies sind Menschen mit wenig Geld sowie Familien und Kinder“, betonte die SPD-Politikerin am Freitag in Mainz. Ein Überblick der Leistungen:

- Das Kindergeld werde von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat erhöht, erinnerte Dreyer. Dies bedeute für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag, mit dem Familien mit niedrigem Einkommen zusätzlich entlastet werden, steige auf 250 Euro monatlich. Dies sei die größte Kindergelderhöhung seit den 90er Jahren.

- Der steuerliche Grundfreibetrag steige auf 10.908 Euro. Der Kinderfreibetrag werde rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8548 Euro erhöht und steige mit Beginn des neuen Jahres um weitere 404 Euro auf 8952 Euro.

- Alleinerziehende hätten Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser werde auf 4260 Euro erhöht. Der Betrag steige mit jedem weiteren Kind.

- Eltern, die ihre volljährigen Kinder während des Studiums oder einer Ausbildung finanziell unterstützten, wenn sie woanders wohnen, könnten einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen. Dieser steigt auf 1200 Euro.

- Vom neuen „WohngeldPlus“, der „historisch größten Wohngeldreform“, könnten dreimal so viele Menschen profitieren wie bisher - insgesamt etwa zwei Millionen Haushalte. „Damit werden insbesondere auch finanziell schwächere Haushalte, die keine Sozialleistungen erhalten, unterstützt“, sagte Dreyer. Diejenigen, die schon Wohngeld beziehen, müssen nicht tätig werden. Bei den neu berechtigten Haushalten werde die Auszahlung mehr Zeit in Anspruch nehmen. „Bei einer verzögerten Bearbeitung ist aber sichergestellt, dass das Wohngeld rückwirkend einschließlich des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, ausgezahlt wird.“

- Für die in der Heizperiode zu erwartenden höheren Kosten soll ein zweiter Zuschuss ausgezahlt werden. „Die steigenden Energiepreise sind besonders für Menschen mit geringen Einkommen eine enorme Belastung.“

- Mit dem Bürgergeld trete zudem eine „der größten Sozialreformen der letzten Jahre in Kraft“. Damit werde abgesichert, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten könne.

© dpa-infocom, dpa:221230-99-57657/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: