Holzvermarktung:Millionenforderung gegen Landesforstanstalt abgewiesen

Lesezeit: 1 min

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. (Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)

Aufatmen bei der Landesforstanstalt: Eine Klage gegen sie wegen möglicher kartellrechtliche Verstöße bei der Holzvermarktung hatte vor dem Landgericht Erfurt keinen Erfolg. Doch noch sind mögliche Zahlungen nicht ganz vom Tisch.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Erfurt (dpa) - Das Landgericht Erfurt hat eine millionenschwere Klage gegen die Holzvermarktungspraxis der Thüringer Landesforstanstalt abgewiesen. Der Vorsitzende Richter Dirk Apel begründete die Entscheidung am Freitag in Erfurt damit, dass die Klägerin nicht legitimiert war, die Klage zu führen. Ein internationaler Prozessfinanzierer hatte das Land wegen des Agierens der Landesforstanstalt sowie anderer Waldbesitzer beim Holzverkauf verklagt. Es ging laut Gericht um Schadenersatz in Höhe von mehr als 30 Millionen Euro.

Das Landgericht Erfurt habe sich damit vorausgegangenen Entscheidungen der Landgerichte Stuttgart und Mainz in ähnlich gelagerten Fällen angeschlossen, sagte der Richter. Nach seinen Angaben kann der Kläger jedoch die nächste Instanz, das Thüringer Oberlandesgericht, anrufen.

Hintergrund ist, dass die Landesforstanstalt über einen längeren Zeitraum die Holzvermarktung nicht nur für den Staatsforst, sondern auch für private und kommunale Waldbesitzer übernommen hatte. Sägewerk-Unternehmen vermuteten einen kartellrechtlichen Verstoß und übertrugen ihre möglichen Schadenersatzansprüche auf den Prozessfinanzierer.

Das Landgericht monierte in seinem Urteil auch die Vergütungsregelungen, die eine vom Prozessfinanzierer gegründete Gesellschaft mit den Sägewerken ausgemacht hatte. „Sie sind unangemessen und benachteiligen die Sägewerkbesitzer“, sagte Apel. In der Verhandlung hieß es, die Vergütung der klagenden Gesellschaft sei bei der Hälfte einer möglichen Schadenersatzsumme gedeckelt.

Das Urteil sorgte für Erleichterung bei Vertretern des zuständigen Forstministeriums und der Landesforstanstalt, die zur Urteilsverkündigung gekommen waren. Vertreter des Klägers waren nicht erschienen.

„Der Freistaat Thüringen war von Anfang an davon überzeugt, dass die Klage unbegründet ist und wir den Prozessfinanzierer rechtlich in die Schranken weisen können“, erklärte Forstministerin Susanna Karawanskij (Linke). Mit dem Urteil seien weitere finanzielle Belastungen für Steuerzahler und Waldbesitzer abgewendet. Karawanskij: „Anstatt für die Rendite eines internationalen Prozessfinanziers können wir das Geld sinnvoll zur Waldrettung einsetzen.“ Nach ihren Angaben beliefen sich die Schadenersatzforderungen auf rund 32 Millionen Euro.

Rechtlich ging es um den Vorwurf einer möglicherweise nicht wettbewerbskonformen, gebündelten Holzvermarktung. Thüringens Forstministerium rechnet damit, dass der Kläger Berufung einlegt und damit in die zweite Instanz geht. „Auch hiergegen wird sich der Freistaat Thüringen rechtlich zur Wehr setzen“, erklärte die Ministerin.

© dpa-infocom, dpa:230720-99-474654/4

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: