Hessen:Geldstrafe für Bürgermeister wegen ertrunkener Kinder

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Ein Schild warnt am Löschteich von Neukirchen in Hessen vor der Gefahr des Ertrinkens. (Foto: dpa)
  • Das Amtsgericht Schwalmstadt musste klären: Ist jemand verantwortlich für den Tod der drei Kinder? Oder war es ein tragischer Unfall?
  • Nun muss der angeklagte Bürgermeister 12 000 Euro bezahlen - allerdings unter Vorbehalt.
  • Der Verteidiger des Rathauschefs kündigte an, in Berufung zu gehen.

Im Prozess um den Tod von drei in einem Dorfteich in Nordhessen ertrunkenen Geschwistern ist das Urteil gefallen. Das Amtsgericht Schwalmstadt verhängte gegen den angeklagten Bürgermeister Klemens Olbrich (CDU) am Donnerstag eine Geldstrafe in Höhe von 12 000 Euro (120 Tagessätze zu 100 Euro) - allerdings unter Vorbehalt.

Die Anklage ging davon aus, dass mindestens ein Kind beim Spielen ins Wasser fiel und die anderen beim Versuch, Hilfe zu leisten, ebenfalls verunglückten. Wegen der gepflasterten und rutschigen Uferböschung des Teichs, der etwa so groß wie ein halbes Fußballfeld ist, konnten sie sich nicht retten, wie das Gericht befand.

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Ein hessischer Bürgermeister steht vor Gericht, weil drei Kinder im Dorfteich ertranken. Die zentrale Frage ist: Hätte er einen Zaun am Ufer bauen müssen?

Von Thomas Hummel

Die Frage, die es vor Gericht zu klären galt, lautete: Ist jemand verantwortlich für den Tod der Kinder? Oder war es ein tragischer Unfall? Ein Verfahren gegen die Mutter wegen Missachtung der Aufsichtspflicht wurde bereits eingestellt.

Das Amtsgericht kam nun jedoch zu dem Schluss, dass die Stadt Neukirchen als Eigentümerin den Teich sichern hätte müssen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte Olbrich den bis zu knapp zwei Meter tiefen Teich absichern müssen, in dem im Juni 2016 zwei Jungen - fünf und neun Jahre alt - und ein achtjähriges Mädchen ertranken. Nur eines der Kinder konnte schwimmen. Die Familie verlor drei ihrer sechs Kinder.

Bürgermeister Olbrich wurde wegen fahrlässiger Tötung wegen Unterlassen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Rathauschefs kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Olbrich, der einen klaren Freispruch erreichen wollte, wollte das Urteil nicht kommentieren. Er sei zu sehr mitgenommen vom Ausgang des Prozesses.

Die Geldstrafe ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zahlen muss er zudem 4000 Euro für eine gemeinnützige Einrichtung.

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